Ãœbernachtungsverbot auf dem Parkplatz in Heidkate kontrolliert

Zahlreiche Verstöße bei wiederholten Kontrollen festgestellt

In den letzten Monaten wurden erneut Kontrollen auf dem Parkplatz in Heidkate durchgeführt. Bei der letzten Kontrolle an einem Sonntagmorgen wurden hierbei 29 Wohnmobile und Campervans - davon 25 aus Schleswig-Holstein bzw. Hamburg - angetroffen. Trotz der eindeutigen Beschilderung des Parkplatzes, dass Übernachtungen nicht gestattet sind, scheint sich die Überwachung des Übernachtungsverbots leider noch nicht genug herumgesprochen zu haben.

Landrätin Stephanie Ladwig stellt daher noch einmal klar: „Nicht nur auf diesem Parkplatz, sondern auch an anderen Orten und Plätzen, die nicht ausdrücklich als Camping- oder Wohnmobilstellplatz zugelassen sind, ist das Übernachten in Fahrzeugen und Zelten verboten und ordnungswidrig. Natur- und Landschaft sollen so geschützt werden, „wildes Campen“ ist ein Eingriff in die Natur. Campen ist daher nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.“

Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar:
Zwischen dem nächtlichen Parken eines Fahrzeugs und der Übernachtung in einem Fahrzeug ist zu differenzieren: Wenn der Stellplatz und das Fahrzeug nicht nur zum Parken, sondern auch zu Wohnzwecken und insbesondere zum Übernachten genutzt werden, ist der zulässige Gemeingebrauch dieses Parkplatzes überschritten. Nach § 37 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes dürfen Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden. Mit „Benutzung" sind hier Wohnzwecke gemeint, unter anderem auch die Übernachtung. Da es sich bei dem Parkplatz in Heidkate eben nicht um einen zugelassenen Wohnmobilstellplatz handelt, sind Übernachtungen in Fahrzeugen und Zelten dort verboten

Die Übernachtenden erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, welches ein Bußgeld zur Folge haben kann.

Die Untere Naturschutzbehörde wird in Zusammenarbeit mit der Polizei auch weiterhin unangekündigte Kontrollen durchführen.