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23.06.2021

Übernachten in Fahrzeugen auf dem Parkplatz in Heidkate: Parkplatz ist ausdrücklich kein Wohnmobilstellplatz

Kreis Plön beabsichtigt Kontrollen

Der Parkplatz am Strand in Heidkate, Gemeinde Wisch, ist ein von der Gemeinde betriebener Parkplatz, auf dem auch das Parken von Fahrzeugen (PKW und Wohnmobile) über Nacht möglich ist. Dies bedeutet, dass das Abstellen und Parken des Fahrzeuges und dann selbst an anderer Stelle Übernachten, zulässig ist. Bei diesem Parkplatz handelt es sich jedoch ausdrücklich nicht um einen Wohnmobilstellplatz mit Übernachtungsmöglichkeit. Dies stellt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön nun klar.

Die Rechtslage stellt sich dazu wie folgt dar:
Zwischen dem nächtlichen Parken eines Fahrzeugs und der Übernachtung in einem Fahrzeug ist zu differenzieren: Wenn der Stellplatz und das Fahrzeug nicht nur zum Parken, sondern auch zu Wohnzwecken und insbesondere zum Übernachten genutzt werden, ist der zulässige Gemeingebrauch dieses Parkplatzes überschritten. Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (z.B. Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden. Mit "Benutzung" sind hier Wohnzwecke gemeint, unter anderem auch die Übernachtung. Da es sich bei dem Parkplatz in Heidkate eben nicht um einen zugelassenen Wohnmobilstellplatz handelt, sind Übernachtungen in Fahrzeugen und Zelten dort nicht zulässig.

Die Gemeinde Wisch weist bei der Beschilderung des Parkplatzes sowie auf den Parkautomaten ausdrücklich darauf hin, dass nur das Parken für eine Gebühr von 20 Euro in der Zeit von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr gestattet ist, Camping und Übernachten jedoch nicht. Seit einiger Zeit werden auch an die auf dem Parkplatz Parkenden Flyer verteilt, die die geltenden Regelungen zusammenfassen und auf die Ordnungswidrigkeit von Zuwiderhandlungen hinweisen.

„Wir haben festgestellt, dass dieser Unterschied den Besuchern des Parkplatzes vielfach nicht bewusst ist“, erläutert Landrätin Stephanie Ladwig.

Um Verstößen gegen das Übernachtungsverbot auf dem Parkplatz entgegenzutreten, werden in den nächsten Wochen von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön in Zusammenarbeit mit der Polizei und der örtlichen Ordnungsbehörde Kontrollen durchgeführt. Dabei werden die Personalien der auf dem Parkplatz übernachtenden Personen erfasst und an die Bußgeldstelle zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet. Bei einem festgestellten Verstoß gegen das Übernachtungsverbot wird ein Bußgeld festgesetzt.

Den Gerüchten, dass der Parkplatz aus Naturschutzgründen geschlossen werden soll, tritt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön entschieden entgegen.

Teile des Parkplatzes unterliegen als Trockenrasen dem gesetzlichen Biotopschutz. Es war daher immer üblich, diese Teilflächen nur saisonal als Parkplatz zu nutzen. Derzeit finden Überprüfungen statt, die zu veränderten Parkregelungen führen können. Unter anderem sind Einschränkungen hinsichtlich des auf den Biotopflächen zulässigen Parkens beabsichtigt. So sollen Wohnmobile, die schon allein durch ihr Gewicht den Trockenrasen schädigen, dann nur noch auf den Flächen parken, die nicht als Biotop gesetzlich geschützt sind.

Diesbezüglich ist die Untere Naturschutzbehörde derzeit mit der Amtsverwaltung Probstei und der Gemeinde Wisch im Gespräch.


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Fax: +49 4522 743 95 475
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