Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen: Allgemeinverfügung des Kreises musste noch einmal überarbeitet werden
Die heute am Vormittag veröffentlichte Allgemeinverfügung über die Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen ist bereits wieder abzuändern. Aufgrund eines neuen Erlasses des Landes, der den Kreis heute Mittag erreichte, erfolgt jetzt eine weitere Änderung.
Die Änderung betrifft die Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht. Neben den immer geltenden Öffnungszeiten von 5 Stunden an Sonntagen dürfen diese nun zusätzlich weitere 6 Stunden ab 11 Uhr geöffnet haben.
Die geänderte Allgemeinverfügung des Kreises ist dazu auf der Homepage veröffentlicht.
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