Änderung der Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön
Das Land Schleswig-Holstein hat am gestrigen Tage eine neue Landesverordnung sowie einen weiteren Erlass bekannt gemacht. Ziel war es, die Umsetzung der zahlreichen Regelungen einfacher, transparenter und klarer zu gestalten.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Plön Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön war daher erneut anzupassen, da einige Regelungen nunmehr in die Landesverordnung übernommen wurden.
Teil der Landesverordnung sind nunmehr unter anderem:
- Klarstellungen bei Reisen nach Schleswig-Holstein, öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie Kontaktverboten;
- Regelungen zu Versammlungen;
- Regelungen, dass nicht ortsgebundene oder temporäre Angebote für den Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen ausnahmslos zu schließen sind.
- Klarstellungen beim gastronomischen Vertrieb in Autobahnraststätten und Autohöfen ;
- Klarstellungen über die Öffnungs- und Warenausgabeverbote im Einzelhandel
- Nutzung von Sportanlagen durch Berufssportlerinnen und Berufssportler;
- Regelungen für Kur- und Reha-Einrichtungen sowie teilstationäre Pflegeeinrichtungen;
- Definition von Ausnahmen für Bereiche der kritischen Infrastruktur;
- Darstellung von Ordnungswidrigkeiten
So war dadurch auch die Allgemeinverfügung des Kreises vom 19.03.2020 zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur- und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen auf dem Gebiet des Kreises Plön aufzuheben.
Die gültigen Allgemeinverfügungen und die Landesverordnung finden Sie im Internet auf der Homepage des Kreises Plön. Auch finden Sie dort einen Link zu der umfangreichen FAQ-Liste des Landes.