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23.03.2020

Änderung der Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön

Aufgrund des neuen Erlasses des Landes über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat auch der Kreis seine Allgemeinverfügung noch einmal verschärft.

Folgende Regelungen sind u.a. geändert worden:

  • Nunmehr sind auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe zu schließen, da in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
    In einer sogenannten „Positivliste“ des Landes werden die Handwerksberufe, Dienstleister und Werkstätten aufgeführt, die ihre Tätigkeit fortführen können.

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben beispielsweise selbstverständlich weiter möglich.

  • Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, sind auch weiterhin gestattet. Insbesondere die Teilnahme an Sitzungen der staatlichen und kommunalen Gremien ist unter Beachtung der entsprechenden Hinweise des Robert-Koch-Institutes und der Hygienestandards gestattet.

Landrätin Stephanie Ladwig dazu: „Auch wenn die Bürger*innen in Schleswig-Holstein und im Kreis Plön sich weitestgehend an die bereits bestehenden Beschränkungen gehalten haben, so sind die weiteren drastischen Einschränkungen zur Kontaktreduzierung notwendig, um das Virus einzudämmen. Alle Maßnahmen dienen dem Schutz unseres zurzeit wichtigsten Gutes – der Gesundheit. Der eigenen, aber vor allem auch der der Risikogruppen.“ Mit der strengen Regelung zur Kontaktreduktion hofft man, den Erlass von Ausgangssperren zu vermeiden. „Nach unserer  Erkenntnis ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr, sondern der enge Kontakt zu anderen Menschen. Dieser soll durch die neuen Regelungen weiter eingeschränkt werden.“, so die Landrätin.

Landrätin Stephanie Ladwig richtet ihren großen Dank an alle Bürger*innen im Kreis Plön, die sich umsichtig und besonnen verhalten. „Gemeinsam meistern wir auch diese Situation.“

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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