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Beobachtungsgebiete um Kühren und Dannau bleiben bestehen

Nachdem Anfang März in zwei Legehennenbetrieben in den Gemeinden Kühren und Dannau der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden war, galt in einem Radius von mindestens drei Kilometern um den jeweiligen Betrieb ein Sperrbezirk. Die Veterinäraufsicht des Kreises hat sämtliche gewerbliche Geflügelhaltungen in den beiden Sperrbezirken amtlich geprüft. Bei keiner Probe wurde der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen. Somit werden beide Sperrbezirke ab morgen aufgehoben.

Nach § 44 Abs. 3 Geflügelpest-Verordnung gelten für die Gebiete der bisherigen Sperrbezirke nun die Regeln des Beobachtungsgebiets. Diese betreffen in erster Linie den Umgang mit tierischen Produkten und sind im Detail der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Beispielsweise dürfen keine Tiere oder tierische Erzeugnisse sowie Nebenprodukte in einem Bestand rein oder aus einem Bestand raus gebracht werden. Zudem dürfen Ställe nur mit Schutzkleidung betreten werden.

Die Beobachtungsgebiete bestehen weiter und werden erst nach einer gesonderten Bewertung durch die Veterinäraufsicht zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben.

Das Beobachtungsgebiet um den betroffenen Betrieb in Kühren umfasst folgende Gemeinden:

Ascheberg

Kühren

Rathjensdorf

Barmissen

Lebrade

Ruhwinkel

Belau

Lehmkuhlen

Schellhorn

Boksee

Löptin

Schillsdorf

Bothkamp

Martensrade

Schwentinental

Dersau

Nehmten

Stolpe

Dörnick

Nettelsee

Wahlstorf

Großbarkau

Plön

Wankendorf

Honigsee

Pohnsdorf

Warnau

Kalübbe

Postfeld

Wittmoldt

Kirchbarkau

Preetz

Klein-Barkau

Rastorf

Das Beobachtungsgebiet um den betroffenen Betrieb in Dannau umfasst folgende Gemeinden:

Behrensdorf

Hohwacht

Martensrade

Blekendorf

Kirchnüchel

Mucheln

Bösdorf

Klamp

Panker

Dannau

Kletkamp

Plön

Giekau

Lammershagen

Rantzau

Helmstorf

Lebrade

Rathjensdorf

Högsdorf

Lütjenburg

Tröndel

Eine grafische Darstellung der beiden Beobachtungsgebiete sowie die beiden, der Pressemitteilung zu Grunde liegenden, Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Kreises Plön unter www.kreis-ploen.de zu finden.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass bis zum 30. April 2021 weiterhin kreisweit eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel besteht und alle Geflügelhalter verpflichtet sind, ihre Bestände der Veterinäraufsicht des Kreises mitzuteilen.   

08.04.2021 
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