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Allgemeinverfügung bis zunächst 30.04.2021 verlängert

Seit dem Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Plön im November 2020, wird das Virus weiterhin regelmäßig bei verendeten Wildvögeln im Kreis Plön sowie den Nachbarkreisen nachgewiesen. Zudem gab es im März 2021 zwei Einträge in große Legehennenbetriebe mit insgesamt 130.000 Tieren.

Um die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen und einen Eintrag in private Bestände sowie weitere Zuchtbetriebe zu verhindern, hat der Kreis seine „Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter im Kreis Plön“ verlängert. Diese gilt zunächst bis zum 30.04.2021.

Um zu verhindern, dass sich der Erreger von Wildvögeln auf weitere Geflügelbestände ausbreitet, dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im gesamten Kreisgebiet nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden. Alternativ sind weiterhin Freilandställe erlaubt, die nach oben geschlossen und zu den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind. Die Maschenweite darf dabei nicht mehr als 25mm betragen.  Außerdem ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben im gesamten Gebiet des Kreises Plön verboten.

Neben der Aufstallungspflicht ist es unbedingt erforderlich, dass alle Geflügelhalter*innen die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Schon etwas Kot eines erkrankten Tieres unter dem Schuh reicht aus, um das Virus in den Bestand zu bringen. Beim Betreten des Stalls sollten die Geflügelhalter deshalb Schutzkleidung tragen und Hände und Schuhe desinfizieren. Das Auftreten von vermehrten Todesfällen müsse zudem umgehend an die Veterinärbehörde gemeldet werden.

Neben den Geflügelhalter*innen sind auch alle Halter*innen von Katzen und Hunden zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen, da die Tiere das Virus – genau wie der Mensch – leicht übertragen können. Vor allem ein Kontakt zwischen Hunden und Katzen mit Geflügelbeständen muss unbedingt verhindert werden.

Bürger*innen, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen bei den örtlichen Ordnunsgsbehörden melden. Über das Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch das Kreis-Veterinäramt. Für spezielle Rückfragen ist das Kreis-Veterinäramt telefonisch zu erreichen unter 04522 / 743-270 sowie per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de.

26.03.2021 
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