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Abbrucharbeiten

Man unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Abbrucharbeiten.

Bei Abbrüchen von baugenehmigungspflichtigen Vorhaben wird die untere Abfallentsorgungsbehörde im Genehmigungsverfahren  beteiligt. Dabei werden abfallrechtliche Maßnahmen festgelegt und vorhabenbegleitend die Nachweise für die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung des Abbruchmaterials geprüft.

Bei nicht baugenehmigungspflichtigen Vorhaben wird der Bauherr bezüglich abfallrechtlicher Vorschriften beraten. Die Einhaltung der gesetzlichen abfallrechtlichen Vorschriften liegt hierbei in der Eigenverantwortung der Bauherren.

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