Was erledige ich wo?
Pflege: Vollstationäre Pflege
Leistungsbeschreibung
Kann die teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, besteht ein Anspruch auf vollstationäre Pflege in einer Einrichtung.
Sind teilstationäre oder häusliche Pflege nicht möglich oder kommen wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht, so besteht gemäß § 43 SGB XI für Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen.
In vollstationären Pflegeeinrichtungen werden Menschen über den gesamten Tag an sieben Tagen in der Woche von Fachkräften betreut. Die vollstationäre Pflege ermöglicht es den Pflegebedürftigen eine, ihren individuellen Bedürfnissen gerechte, Lebensweise zu führen. Die Anghörigen werden hierbei einbezogen tragen aber keine Last in der alltäglichen Pflege.
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad anteilig die Aufwendungen.
Zuständige Behörde
Amt für Soziales
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 82
Fax: +49 4522 74395 364
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
Kontakt
Zuständig für: Bi - Bz
Zuständig für: G, H
Telefon: +49 4522 743 547
Fax: +49 4522 743 95 547
E-Mail schreiben oder Formular