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Jugendarbeit / Jugendbildung
[Nr.99068001000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe.

Die Jugendarbeit (offene und verbandliche Jugendarbeit) fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Konkret spiegelt sich dies darin wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.

Das Land Schleswig-Holstein fördert Bildungsveranstaltungen und Projekte von Trägern der Jugendhilfe, die Jugendverbände, Investitionen in Stätten der Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, das Ferienwerk Schleswig-Holstein sowie das ehrenamtliche Engagement (Freistellung und Verdienstausfall) auf der Basis der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.

Jugendarbeit/ Förderung im Kreis Plön

Förderung von Kinder- und Jugendfahrten
Förderung von internationalen Begegnungen
Förderung des Kreisjugendringes Plön e.V.
Förderung der Jugendverbandsarbeit
Förderung bei Anschaffung von Geräten
Förderung von innovativen Projekten
Förderung von Investitonsmaßnahmen
Förderung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit --> Juleica
Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall bei ehrenamtlicher Jugendarbeit



Rechtsgrundlagen:

Richtlinien des Kreises Plön zur Förderung von Kindern und Jugendlichen
Anlagen zu den Richtlinien
Anlage 1 und Anlage 1a (Fahrtenmittel)
Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6, Anlage 7

Freistellungsverordnung, Merkblatt und Antrag zur Erstattung von Verdienstausfall bei ehrenamtlicher Jugendarbeit

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Jugendverbände, Vereine oder Initiativen (freie Träger) oder
  • an das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (öffentlicher Träger).

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

Welche Gebühren fallen an?

Es können Mitgliedsbeiträge von den freien Trägern erhoben werden.

Verfügbare Dokumente

Icon Formular Hinweise zum Datenschutz Ferienwerk  | PDF-Dokument, 413 kB

Zuständige Behörde

Abteilung Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit »
Abteilungsleiterin: Bärbel Staudler
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 222
Fax: +49 4522 74395 222
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/

Kontakt

Bärbel Reincke »
Telefon: +49 4522 743 218
Fax: +49 4522 743 95 218
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