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Gleichstellung der Frau
[Nr.99107037000000 ]

Leistungsbeschreibung

Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.

Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Zuständige Behörde

Hauptamt »
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 248
Fax: +49 4522 74395 248
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/

Kontakt

Gleichstellungsbeauftragte »
Yvonne Deerberg
Telefon: +49 4522 743 275
Fax: +49 4522 74395 275
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https://www.kreis-ploen.de/
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