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Frühförderung Hörgeschädigte
[Nr.99015011000000 ]

Leistungsbeschreibung

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

An wen muss ich mich wenden?

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

Rechtsgrundlage

§ 30 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
  • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

Zuständige Behörde

Amt für Gesundheit »
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 531
Fax: +49 4522 743 467
E-Mail schreiben oder Formular

Kontakt

Andrea Burmeister »
Amt für Gesundheit
Telefon: +49 4522 743 267
Fax: +49 4522 743 95 399
E-Mail schreiben oder Formular
Anke Fischenbeck »
Telefon: +49 4522 743 640
Fax: +49 4522 743 95 640
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Christina König »
Amt für Gesundheit
Telefon: +49 4522 743 286
Fax: +49 4522 743 95 286
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