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Energieausweis
[Nr.99012046000000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er gibt Ihnen Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung der künftig zu erwartenden Energieverbräuche und stellt somit auch eine Vergleichbarkeit einzelner Objekte untereinander her.
Energieausweise sind bei Neubauten und bei Verkauf, Verpachtung, Vermietung oder Leasing von Gebäuden zu erstellen und einem Interessenten bereits vor Vertragsschluss unaufgefordert vorzulegen. Sollten Sie den Ausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich im Berechnungsverfahren und der Aussagekraft der Ergebnisse unterscheiden. Eine Wahlfreiheit besteht nur für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohneinheiten ist im Wesentlichen das Datum der Bauantragstellung bzw. die Einhaltung der damaligen Wärmeschutzverordnung von 1977.

  • Energieausweis auf Bedarfsbasis

Dieser Energieausweis wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfes des Gebäudes ausgestellt. Dieses Verfahren ist bei Neubauten und bei Altbauten mit energetischem Standard vor 1978 mit bis zu zwei Wohnungen vorgeschrieben. Dieser bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand der baulichen Ausführung der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfasst. Das ausführliche Verfahren erfasst detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik.

  • Energieausweis auf Verbrauchsbasis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über den Zeitraum der 3 zurückliegenden Jahre (mindestens) wieder. Das Ergebnis ist stark vom Nutzerverhalten (Heiz- und Lüftungsverhalten, Personenzahl, Anwesenheiten) im betrachteten Zeitraum geprägt.

Für Gebäude mit einer Nicht-Wohnnutzung gibt es besondere Energieausweise, die auch den Strombedarf bzw. Stromverbrauch beinhalten. Kombinierte Gebäude mit Wohnungen und anderer Nutzung benötigen eventuell 2 Energieausweise. Über die genaue Verfahrensweise im Einzelfall gibt der Aussteller Auskunft.
Anhand der Angaben im Energieausweis und des so genannten Vergleichswertes erhält man einen überschlägigen Eindruck von der baulichen und anlagentechnischen energetischen Qualität des Gebäudes.
Teil des Energieausweises sind in der Regel Modernisierungsempfehlungen zur kosteneffizienten energetischen Verbesserung des Gebäudes. Sie dienen lediglich der Information über energetische Verbesserungsmöglichkeiten. Eine Verpflichtung der Eigentümer zur Umsetzung der genannten Maßnahmen besteht nicht.

An wen muss ich mich wenden?

An einen qualifizierten Experten.
Die Anforderungen an die Qualifikation der Aussteller sind gesetzlich geregelt. Energieausweise dürfen verschiedene Personengruppen je nach Ausbildung und/oder Weiterbildung ausstellen. Da es kein amtliches Zertifikat der Zulassung gibt, muss sich der Auftraggeber auf die Aussage des Ausstellers verlassen (Tipp: schriftlich bestätigen lassen).

ACHTUNG:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise oder Modernisierungs-empfehlungen ausstellt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld belegt werden kann.

Im Internet bieten mehrere Seitenbetreiber zumeist postleitzahlengestützte Expertensuchen an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH).

Welche Gebühren fallen an?

Über die Höhe der Kosten gibt Ihnen der jeweilige Anbieter Auskunft.

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