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Abwasser: Ableitung von Niederschlagswasser

Allgemeines zu Niederschlagswasser

Regenwasser, das in Rinnen, Straßenabläufen, Kanälen u.a. aufgefangen bzw. abgeleitet wird, bezeichnet man als gesammeltes Niederschlagswasser.

Gesammeltes Niederschlagswasser kann durch die unterschiedlichsten Umwelteinflüsse verunreinigt sein. Deshalb wird dieses Wasser nach dem Landeswassergesetz als Abwasser definiert.

Aufgaben der unteren Wasserbehörde

Zu den Aufgaben der unteren Wasserbehörde gehört die Überwachung der Abwassereinleitungsstellen in Gewässer.

Da die Gewässer im Kreis Plön von hohem ökologischen, ökonomischen und kulturellen Wert sind, muss die Restbelastung aus kontinuierlichen und stoßartigen Abwassereinleitungen so begrenzt werden, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nicht eingeschränkt wird.

Durch eine Einleitungserlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird durch die Wasserbehörde für jede Einleitungsstelle die Menge und Schädlichkeit für das Gewässer begrenzt.

Niederschlagswassereinleitungen im Kreis Plön

Rund 64 % der im Kreis Plön erfassten Einleitungsstellen von Niederschlagswasser sind Einleitungen aus gemeindlichen bzw. städtischen Kanalanlagen.

Beschaffenheitsklasse der Niederschlagswassereinleitungen im Kreis Plön

Entsprechend der Verschmutzung der an der Einleitungsstelle angeschlossenen Flächen wird das Niederschlagswasser in Beschaffenheitsklassen eingeteilt. Man unterscheidet dabei gering verschmutzte, normal verschmutzte und stark verschmutzte Flächen.

Behandlungsanlagen für Niederschlagswassereinleitungen im Kreis Plön

Entsprechend der Beschaffenheitsklasse der Einleitungsstelle ist das Niederschlagswasser in Reinigungsanlagen zu behandeln.

Am häufigsten findet man mit ca. 32 % den Sandfang als Behandlungsanlage im Kreis Plön.

Zuständige Behörde

Untere Wasserbehörde »
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17 - 18
Besucheradresse: Krögen 6
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 303
Fax: +49 4522 74395 303
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