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14.09.2012

Wahlkreise für die Kreiswahl am 26. Mai 2013 festgelegt

Der Kreiswahlausschuss hat am 11.09.2012 unter der Leitung der Kreiswahlleiterin Stephanie Ladwig in nicht öffentlicher Sitzung die Wahlkreiseinteilung für die Kreiswahl am 26.05.2013 beschlossen.
Aufgrund der im Frühjahr erfolgten Änderung der wahlrechtlichen Vorschriften erfolgte eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise im Vergleich zur letzten Kreiswahl 2008 von damals 27 auf nunmehr 23.
Für den Kreistag des Kreises Plön sind insgesamt 45 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen. Davon werden 23 in den nun festgelegten 23 Wahlkreisen und damit „direkt" gewählt, 22 ziehen dann als Listenkandidaten der Parteien in den Kreistag ein.
Die Wahlkreiseinteilung ist seit Sonnabend, dem 15. September auf der Internetseite des Kreises Plön veröffentlicht (öffentliche Bekanntmachungen) und hängt zusätzlich an der Informationstafel vor dem Kreishaus aus. Bis zum 08.04.2013 können nun Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigte bei der Kreiswahlleiterin Wahlvorschläge für die Kreiswahl im Mai nächsten Jahres einreichen.
Hintergrund zur Wahlkreiseinteilung:Bei der Einteilung der Wahlkreise waren folgende gesetzliche Vorgaben zu beachten:
  • Wahlkreise sollen ein zusammenhängendes Ganzes bilden (§ 15 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz -GKWG)
  •  Die Wahlkreise sind unter Wahrung der örtlichen Verhältnisse zu bilden; Gemeindegrenzen (vgl. § 15 Abs. 4 GKWG) sowie Gemeindewahlkreisgrenzen (vgl. § 6 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO) sollen nicht durchschnitten werden; auch die Grenzen der Ämter sind möglichst zu wahren (§ 6 Abs. 1 GKWO)
  •  Die Wahlkreise sollen möglichst gleiche Bevölkerungszahlen haben (keine Abweichung der Bevölkerungszahl eines Wahlkreises um mehr als 20% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise zulässig; § 15 Abs. 2 GKWG) - Die Wahlkreise sollen möglichst gleiche Bevölkerungszahlen haben (keine Abweichung der Bevölkerungszahl eines Wahlkreises um mehr als 20% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise zulässig; § 15 Abs. 2 GKWG)

Karte Wahlkreisgrenzen (PDF, 150 kB)

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