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01.07.2020

Landrätin verwundert über Pressemitteilung der Jungen Union im Kreis Plön zum Schulneubau in Heikendorf

Mit Verwunderung hat Landrätin Stephanie Ladwig die Pressemitteilung der Jungen Union im Kreis Plön vom 29.06.2020 zum Schulneubau in Heikendorf zur Kenntnis genommen. Da kein Vertreter der Jungen Union nach ihrer Kenntnis bei den dazu geführten Debatten im Kreistag oder den Fachausschüssen anwesend war, stellt Landrätin Stephanie Ladwig dazu folgendes klar:

„Die Behauptung der Jungen Union (JU), die Verwaltung plane einen Verwaltungsneubau statt die Sanierung des Gymnasiums Heikendorf beziehungsweise einen Schulneubau voranzutreiben, entbehrt jeglicher Grundlage. Seitens der Verwaltung wurde zu keinem Zeitpunkt ein „entweder oder“ beabsichtigt. Dies wird auch deutlich aus dem Verwaltungsvorschlag zum 1.Haushaltsnachtrag 2020, in dem nach wie vor die Mittel zur Realisierung beider Vorhaben eingeplant waren. Trotz der Kürzungen des Kreditrahmens durch die Kommunalaufsicht des Landes hat die Verwaltung einen Weg gefunden, alle Investitionsvorhaben weiterhin zu realisieren und trotzdem den Auflagen der Aufsichtsbehörde zu entsprechen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass im Rahmen der jetzt vom Kreistag beschlossenen Gutachtenvergabe weiterhin alle Varianten für Heikendorf, also auch die Möglichkeit eines Neubaus, weiterhin geprüft werden.

Als Alternativen für den Verwaltungsneubau schlägt die JU die Auslagerung der KFZ-Zulassungsstelle nach Schwentinental vor sowie eine verstärkte Nutzung von Home-Office. Wer den Flachdachbau, in dem die KFZ-Zulassungsstelle untergebracht ist, kennt, wird schnell erkennen, dass dieser Bau nur wenige zusätzliche Arbeitsplätze für die Verwaltung bieten kann, da nur im vorderen Bereich eine Fensterfront vorhanden ist und er im rückwärtigen Bereich an das Parkhaus angrenzt ist und somit dort keine Fenster vorhanden sind. Eine Deckung des bereits zur Zeit bestehenden sowie des zukünftigen Raumbedarfes mit dieser Auslagerung, ist daher nicht einmal ansatzweise möglich.

Das der Politik bereits vorgelegte Raumbedarfskonzept hat die Möglichkeiten von verstärkter Arbeit im Home-Office bereits aufgegriffen. Allein durch Home-Office kann aber der Raumbedarf der Verwaltung nicht reduziert werden. Erst durch die gleichzeitige Einführung der modernen Arbeitsorganisation „Desk-Sharing“ (mehrere Mitarbeitende nutzen einen Büroarbeitsplatz = Abkehr vom individualisierten Arbeitsplatz) können Büroarbeitsplätze eingespart werden. Auch dieses moderne Instrument hat die Verwaltung in Ihrem Raumbedarfskonzept berücksichtigt. Aber selbst nach deren Berücksichtigung verbleibt ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf, der durch die Auslagerung der Zulassungsstelle nicht annähernd zu decken ist.

Die JU kritisiert die zu langsame Einführung der digitalen Akte. Hierzu sind mehrere Anmerkungen zu machen. Zum einen leidet der gesamte Digitalisierungsprozess in Deutschland an unserem föderalen System. Der Bund macht gewisse Vorgaben (teilweise erheblich verspätet), die dann von den Ländern durch eigene Gesetze umgesetzt werden müssen. Dies führt dazu, dass jedes Land seine eigene Regelung schafft, die teilweise untereinander nicht einmal kompatibel sind. Außerdem wird dadurch ein arbeitsteiliges Vorgehen verhindert und es kommt zu weiteren Verzögerungen. Die Kommunen sind häufig von den gesetzlichen Regelungen abhängig. Um die Digitalisierung in der Kreisverwaltung weiter voran zu treiben, muss aber auch das benötigte Personal zur Verfügung gestellt werden. Dies gestaltet sich immer wieder äußerst schwierig, da gerade die CDU im Plöner Kreistag sich häufig gegen Stellanforderungen der Verwaltung stellt.

Die JU erweckt den Eindruck, dass die Kreisverwaltung erst in 15 Jahren digital arbeiten wird. Dies ist definitiv nicht der Fall. Bereits heute werden diverse IT-Fachverfahren genutzt und somit digital gearbeitet. Bisher werden aber die daraus resultierenden Arbeitsergebnisse überwiegend in Papierakten aufbewahrt. Künftig sollen alle Vorgänge in einer digitalen Akte verwaltet werden. Um eine vollständige digitale Arbeitsweise einführen zu können, müssen umfassende Grundlagenarbeiten zunächst erfolgen, wie z. B. die Einführung und Konfiguration eines Dokumentenmanagementsystems, die Festlegung von Standards für das Scannen und Aufbewahren von Posteingängen, die Schaffung eines digitalen Workflows für die gesamte Rechnungsbearbeitung incl. des Buchungsvorganges sowie die Umstellung aller Arbeitsprozesse auf eine digitale Form. Viele dieser Vorarbeiten sind auf einem guten Weg bzw. stehen kurz vor dem Abschluss. Bis aber die Verwaltung mit ihren vielfältigen Aufgaben und den zzt. rund 570 Mitarbeitenden vollständig digital arbeiten wird, werden noch einige Jahre vergehen. Zu beschleunigen wäre dieser Prozess nur durch die Bereitstellung zusätzlichen Personals, da zzt. alle an diesem Projekt Mitarbeitenden neben der Projektarbeit vielfältige weitere Aufgaben zu erledigen haben und daher nicht hierfür freigestellt werden können.

Die Umstellung der Büroarbeit auf teils digitale und teils analoge Arbeit zu Hause während der Corona-Krise hat dazu geführt, dass die Verwaltung die notwendigsten Arbeiten weiter erledigen konnte und alles „am Laufen gehalten hat“. Dafür gebührt ihr große Anerkennung. Ein optimaler Betrieb unter wirtschaftlicher Betrachtung konnte damit aber nicht erreicht werden. Erst mit der weitgehenden Einführung der digitalen Akte und entsprechenden organisatorischen Anpassungen wird ein wirtschaftlicher Betrieb mit größeren Anteilen an Home-Office möglich sein.“

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Jutta Klingler »
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