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18.12.2020

Kreis Plön verlängert Allgemeinverfügung

Bereiche mit Mund-Nasen-Schutz-Pflicht unverändert

Der Kreis Plön hat seine Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche im Kreisgebiet, in denen nach § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, verlängert. Diese gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021.

In folgenden Bereichen im Kreis Plön muss auch weiterhin im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:

  • Stadt Plön: Markt, Lange Straße im Bereich des Marktes: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr (siehe Anlage 1)
  • Stadt Preetz: Markt, Kirchenstraße, Lange Brückstraße: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall mittwochs und samstags von 8 bis 14 Uhr (siehe Anlage 2)
  • Gemeinde Ostseebad Laboe: Promenade, beginnend an der Gaststätte „Ocean“ bis Meerwasserschwimmhalle: Samstags und sonntags von 12 bis 17 Uhr (siehe Anlage 3)
  • Gemeinde Schönberg: Seebrücke: Samstags und sonntags von 12 bis 17 Uhr (siehe Anlage 4)
  • Stadt Lütjenburg: Marktplatz, südliche Seite: werktags von 9 bis 18 Uhr (siehe Anlage 5)
  • Bahnhöfe im Kreisgebiet: Halte- und Wartebereiche im Innen- und Außenbereich während der Betriebszeiten
  • Innerörtliche Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet werktags in der Zeit von 5:00 bis 20:00 Uhr. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gilt an innerörtlichen Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet ausnahmsweise nicht, sofern nur ein Fahrgast oder die Mitglieder eines Haushaltes dort warten.

Zwar wurde durch die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 14.12.2020 grundsätzlich die Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels verfügt. Diverse Geschäfte wie Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Drogerien, Sanitätshäuser und Apotheken dürfen jedoch weiterhin geöffnet bleiben. In den oben genannten Bereichen der Städte Plön, Preetz und Lütjenburg sind mehrere dieser Geschäfte ansässig, sodass sich auch weiterhin viele Menschen zu den oben genanten Zeiten in den Bereichen aufhalten werden. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt somit unverändert bestehen.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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