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03.08.2017

Kreis Plön veröffentlicht neu gefasste Landschaftsschutzgebietsverordnungen

Landrätin Stephanie Ladwig freut sich, dass erstmals auch digital erstellte Abgrenzungskarten in hoher Qualität online zur Verfügung gestellt werden können.

Die Kreisverwaltung Plön hat umfassende, digital erstellte Abgrenzungskarten zu den zahlreichen Landschaftsschutzgebieten (LSG) des Kreisgebiets in hoher Qualität auf ihren Webseiten veröffentlicht. Die Neufassung der Kreisverordnungen über die Landschaftsschutzgebiete hat die Kreisverwaltung genutzt und zusätzlich zahlreiche Arbeitsstunden investiert, um ihren digitalen Bürgerservice zu verbessern. „Bürger, Vorhabenträger und Planungsbüros können nun sehr genau und einfach auf unseren Webseiten erkennen, wo sich welche Landschaftsschutzgebiete befinden und wie ihre Grenzen verlaufen“, erklärte Landrätin Stephanie Ladwig bei der Unterzeichnung der Verordnungen. „Damit sind wir einer der ersten Kreise in Schleswig-Holstein, der alle Abgrenzungskarten der Landschaftsschutzgebiete in derart hoher Qualität und Auflösung bereitstellt. Mein Dank gilt dem Umweltamt und der IT-Abteilung der Kreisverwaltung für die mühevolle Arbeit, die dahinter steckt“, so Landrätin Ladwig.

Hintergrund:
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur erforderlich ist, sei es zur Erhaltung der Naturgüter oder beispielsweise wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, können durch Verordnung der unteren Naturschutzbehörde zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden. Im Kreis Plön sind zurzeit 35.695 Hektar durch 19 Landschaftsschutzgebietsverordnungen zum Landschaftsschutzgebiet erklärt worden, dies sind rund 33 Prozent der Kreisfläche. Diese Verordnungen wurden dem geltenden Recht angepasst, da sich seit ihrem Erlass in den Jahren 1995, 1999 und 2001 viele darin genannte gesetzliche Vorschriften grundlegend geändert haben, so dass die Handhabung unübersichtlich und umständlich geworden war.

Am 01.08.2017 sind die redaktionell überarbeiteten 19 Kreisverordnungen über die Landschaftsschutzgebiete vom 21.07.2017 in Kraft getreten. Wesentliche inhaltliche Änderungen zu den Vorgängerverordnungen, die außer Kraft gesetzt wurden, gibt es nicht.

Die Verordnungen mit den Übersichtskarten können auf der Internetseite des Kreises unter den hier verlinkten Suchbegriffen «Landschaftsschutzgebiete« oder «LSG« eingesehen werden. Dort können auch erstmalig die zu den Verordnungen gehörenden digital erstellten Abgrenzungskarten im Maßstab 1 : 10.000 direkt eingesehen werden. In den Abgrenzungskarten kann jeder erkennen, welche Flächen sich in Landschaftsschutzgebieten befinden und wie der genaue Grenzverlauf ist.

Landrätin Stephanie Ladwig unterzeichnet die neuen Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen inklusive umfangreichen Kartenmaterials, die vom Umweltamt und der IT-Abteilung des Kreises Plön erarbeitet worden sind.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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