Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressedienst
© Marco2811/fotolia.com 
Seiteninhalt
28.12.2020

Kreis Plön erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerk in Teilen der Gemeinde Laboe

Der Kreis Plön hat heute eine Allgemeinverfügung über die Bestimmung der Bereiche im Kreis Plön erlassen, in denen ein Feuerwerksverbot besteht.

In Absprache mit dem Amt Probstei gilt das Abbrennverbot vom 31.12.2020, 22 Uhr, bis 01.01.2021, 2 Uhr, in folgenden Bereichen der Gemeinde Laboe, in denen aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist:

- Strandstraße: Platz vor den Gaststätten „Buena Vista“ und „Hanoi“ Xhia“
- Bereich „Nordmole“ auf dem Hafengelände

Auf die ohnehin nach Landesverordnung vom 16.12.2020 geltenden Kontaktbeschränkungen wird noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Demnach sind Ansammlungen im öffentlichen und privaten Raum nur mit Personen des eigenen Hausstandes oder mit bis zu 5 Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören, zulässig. Zudem ist der Verkauf und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt.

Die Allgemeinverfügung nebst Kartenausschnitt zu den betroffenen Bereichen der Gemeinde Laboe ist auf der Homepage des Kreises Plön einsehbar.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
E-Mail schreiben oder Formular
Seitenanfang