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24.04.2018

Gemeinsame Pressemitteilung Land S-H / Kreis Plön - Kommunales Recht wird digital

Staatssekretär Tobias Goldschmidt und Landrätin Stephanie Ladwig veröffentlichen Kreisrecht über den landesweiten Basisdienst KSH-Recht

PLÖN. Kreisrecht jetzt online abrufbar: In Schleswig-Holstein können Bürgerinnen und Bürger, ehrenamtlich Tätige und Vertreter der Wirtschaft künftig neben Bundes- und Landesrecht auch kommunales Recht einfach und komfortabel im Internet finden. Das Land Schleswig-Holstein hat dazu gemeinsam mit dem Rechtsportal Juris und dem Unternehmen Teleport den elektronischen Basisdienst „Kommunales Schleswig-Holstein-Recht – KSH-Recht“ entwickelt. Unterstützt wurde das Vorhaben von interessierten Kommunen, unter anderem vom Kreis Plön.

„Das Engagement des Kreises Plön für dieses Angebot des Landes ist beispielhaft. So konnten wir einen Basisdienst aufbauen, der nah an der kommunalen Praxis und den zugehörigen Bedarfen ist. Sowohl der Kreis Plön als auch das Amt Lütjenburg haben beispielsweise ihr komplettes Ortsrecht durchforstet und pflegen dieses nun nur noch an einer Stelle – abrufbar ist es aber von überall. Hier zeigt sich, wie Digitalisierung in der Verwaltung für alle sichtbar und nutzbar werden kann. Ich wünsche mir, dass bald weitere Kreise und auch kreisfreie Städte diesem Beispiel folgen. Das Ziel ist klar: Wir wollen perspektivisch möglichst alle Verwaltungsleistungen digital anbieten. Das ist zweifelsohne ein Mammutprojekt für die nächsten Jahre, aber aller Mühen wert. Mein Dank geht an den Kreis Plön, die beteiligten Städte und Gemeinden, aber auch an die kommunalen Landesverbände, die mit ihrer Unterstützung zur Realisierung des Basisdiensts KSH-Recht beigetragen haben“, betonte Staatssekretär Tobias Goldschmidt.

„Ziel des Kreises Plön ist es, bis Ende 2018 einen Großteil des kommunalen Rechts im Kreisgebiet im KSH-Recht erfasst und veröffentlicht zu haben. So kann jeder im Internet unkompliziert prüfen, ob es eigentlich auch in der Nachbargemeinde eine Baumschutzsatzung gibt oder wie die Kitagebühren im Kreis sich unterscheiden“, erklärte Landrätin Stephanie Ladwig. Das Land unterstützt bei der anfänglichen Erfassung, sodass die kommunalen Verwaltungen, aber natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger, gleich in mehrfacher Hinsicht profitieren: „Unser aktuell geltendes kommunales Recht wird digital – dadurch wird alles einheitlicher, transparenter und bürgerfreundlicher. Das lohnt sich für Firmen, wenn sie Standorte, zum Beispiel in Bezug auf den jeweiligen Hebesatz der Gewerbesteuer, vergleichen wollen, für Kommunen, um prüfen zu können, wie sie zu den Nachbargemeinden stehen, und für jeden, der einfach ihn betreffende kommunale Regeln einsehen will“, so die Landrätin.

Hintergrund:
Durch KSH-Recht kann im Internet das jeweils geltende Ortsrecht einfach eingesehen werden – komfortabel, gut auffindbar und barrierefrei nutzbar. Das dient der Transparenz, der Demokratie, der Bürgergesellschaft und der Bürgerbeteiligung. Landesweit sollen die schleswig-holsteinischen Kommunen ihr geltendes Ortsrecht nur an einer einzigen Stelle digital pflegen und dadurch an verschiedenen Stellen im Internet zur Verfügung stellen können. Denn bisher war kommunales Recht im Internet noch in höchst unterschiedlichem Maße und auch in unterschiedlicher Form abgebildet. Die uneinheitlichen Formate machten Änderungen für den Bürger schwer nachvollziehbar, und auch für die kommunalen Verwaltungen war der Pflegeaufwand für das eigene Ortsrecht im Internet relativ hoch.

Dabei ist die Recherche in KSH-Recht besonders bürgerfreundlich gestaltet: Genauso wie sämtliche Vorschriften des Landesrechts, die ebenfalls bereits über das Rechtsportal Juris im Internet zu finden sind, kann zukünftig beispielsweise die zum Teil jahrzehntelange Änderungshistorie einer kommunalen Satzung „auf einen Klick“ nachvollzogen werden, oder es kann gezielt nach einzelnen Vorschriften innerhalb einer Satzung gesucht werden.

Aktuell beteiligen sich knapp zehn Kommunalverwaltungen am Basisdienst KSH-Recht. Der Nutzen eines solchen Dienstes zeigt sich vor allem dann, wenn viele und am besten alle Kommunen mitmachen. Die Verwaltungen des Kreises Plön und des Amtes Lütjenburg sind diejenigen, die am weitesten fortgeschritten sind, ihr geltendes Ortsrecht zu sichten, zu ordnen und in einer zukunftsfähigen Form digital zu erfassen. Aus dem Kreis Plön ebenfalls mit dabei sind die Ämter Schrevenborn, Bokhorst-Wankendorf und Großer Plöner See im Kreis Plön sowie die Kreisstadt Plön.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die initiale Erfassungsarbeit. Dabei werden Vorschriften bei Bedarf auch erst in eine so genannte Lesefassung überführt – so wird etwa aus einer Hauptsatzung mit sieben Änderungssatzungen die aktuell gültige Hauptsatzung erzeugt. Diese wird im KSH-Recht erfasst und steht nun elektronisch für die weitere Nutzung zur Verfügung.

Hintere Reihe von links nach rechts:
Mario Schmidt, Geschäftsführender Bürgermeister Amt Großer Plöner See; Ralf Bretthauer, Leitender Verwaltungsbeamter Amt Bokhorst-Wankendorf; Christiane Coenen, Referatsleiterin im Zentralen IT-Management SH – im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein; Volker Schütte-Felsche, Amtsvorsteher Amt Lütjenburg; Lars Winter, Bürgermeister Stadt Plön

Vordere Reihe von links nach rechts:
Landrätin Stephanie Ladwig, Staatssekretär Tobias Goldschmidt 

Kontakt

Nicole Heyck »
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Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
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