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10.11.2020

Geflügelpest bei Wildvogel im Kreis Plön nachgewiesen

Kreis erlässt zwei Allgemeinverfügungen: Aufstallungspflicht & Beobachtungsgebiet

Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein immer weiter aus. Nachdem der Erreger bereits bei zahlreichen verendeten Wildvögeln in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg nachgewiesen wurde, liegt seit heute auch aus dem Kreis Plön ein positiver Befund vor. Bei einer verendeten Nonnengans, die am Wochenende in der Gemeinde Wisch gefunden wurde, hat das Nationale Referenzlabor den Virustyp H5N8 nachgewiesen.

Positive Fälle werden außerdem aus der Stadt Neumünster sowie dem Kreis Segeberg berichtet. Dort hat sich das Virus unter anderem in einer privaten Zucht ausgebreitet. Die daraus resultierenden Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf den Kreis Plön. Die Details dazu finden Sie im weiteren Verlauf dieser Pressemitteilung.

Vor dem Hintergrund der schnellen Ausbreitung des Virus hat das Landwirtschaftsministerium nach § 13 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung empfohlen, landesweit die Stallpflicht für Geflügel anzuordnen.

Diese Empfehlung setzt der Kreis Plön nach Durchführung einer Risikobewertung in einer kreisweiten Allgemeinverfügung um, die ab morgen (11.11.2020) für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter gilt – und zwar zunächst bis 09.12.2020:

Um zu verhindern, dass sich der Erreger von Wildvögeln auf weitere Geflügelbestände ausbreitet, dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im gesamten Kreisgebiet nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden. Alternativ sind weiterhin Freilandställe erlaubt, die zu den Seiten und nach oben gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind. Die Maschenweite darf dabei nicht mehr als 25mm betragen.  Außerdem ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben im gesamten Gebiet des Kreises Plön verboten.

Im Kreis Plön sind mehr als 1.500 Geflügelhalter mit rund 880.000 Tieren (Stand: 11.09.2020) registriert. Mit ca. 800 Tieren pro Quadratkilometer hat der Kreis eine hohe Geflügeldichte. „Wir müssen deshalb unbedingt verhindern, dass sich das Virus von den Wildvögeln auf die Nutztierbestände ausbreitet“, begründet Landrätin Stephanie Ladwig die Maßnahmen.

Neben der Aufstallungspflicht ist es unbedingt erforderlich, dass alle Geflügelhalter*innen die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. „Die Geflügelpest ist hoch ansteckend und lässt sich unbemerkt über Kleidung, Schuhe oder Hände verbreiten“, erklärt Amtstierarzt Dr. Jan Sassen die Übertragungswege. Etwas Kot eines erkrankten Tieres unter dem Schuh reiche schon aus, um das Virus in den Bestand zu bringen. „Beim Betreten des Stalls sollten die Geflügelhalter deshalb Schutzkleidung tragen und Hände und Schuhe desinfizieren“, rät Sassen. Das Auftreten von vermehrten Todesfällen müsse zudem umgehend an die Veterinärbehörde gemeldet werden.

Neben den Geflügelhalter*innen sind auch alle Halter*innen von Katzen und Hunden zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen, da die Tiere das Virus – genau wie der Mensch – leicht übertragen können. Vor allem ein Kontakt zwischen Hunden und Katzen mit Geflügelbeständen muss unbedingt verhindert werden.

 

Da es in der Gemeinde Heidmühlen im Kreis Segeberg einen Virus-Nachweis in einer privaten Geflügelzucht gegeben hat, ist im Umkreis von drei Kilometen ein Sperrbezirk einzurichten sowie im Umkreis von 10 Kilometern ein Beobachtungsgebiet. Dieses erstreckt sich auch auf das Plöner Kreisgebiet und betrifft folgende Bereiche:

  • in der Gemeinde Bönebüttel: von der Stadtgrenze Neumünster südlich der Bundesstraße B430 bis zur Straße Sickfurt; dann südlich der Straße Börringbaumer Weg bis zum Wiesenweg und
  • in der Gemeinde Rendswühren: weiter südlich der Straße Wiesenweg und Neuenrader Weg bis zur B430; dann südlich der B430 bis zur Straße Gönnebeker Weg; dann südwestlich der Straße Gönnebeker Weg und der Straße Böhren bis zur Kreisgrenze des Kreises Segeberg.

Eine kartografische Darstellung dieses Gebiets finden Sie auf der Seite des Kreises.

Für die oben genannten Bereiche erlässt der Kreis eine weitere Allgemeinverfügung, die ebenfalls am 11.11.2020 in Kraft tritt und bis auf weiteres gilt:
Um die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten gelten für das Beobachtungsgebiet, zusätzlich zu der landesweiten Aufstallungspflicht, weitere Maßnahmen. Diese betreffen vor allem den Umgang mit tierischen Produkten im Beobachtungsgebiet und sind im Detail der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Unter anderem dürfen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sämtliche sonstige Erzeugnisse von Geflügel und Federwild weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.

Zusätzlich sind alle Geflügelhalter*innen in den oben genannten Gebieten, unabhängig von der Anzahl der Tiere, verpflichtet, ihren Bestand an das Ordnungsamt des Kreises Plön zu melden.

Noch ein wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger:
Tote und sterbende Vögel sollten grundsätzlich nicht angefasst werden. „Wir wissen, dass der Prozess des Sterbens für Beobachtende nur schwer zu ertragen ist“, sagt Amtstierarzt Dr. Jan Sassen. „Aber das einzige, was man in diesem Moment noch für einen Vogel tun kann, ist Respekt zu zeigen und ihn friedlich sterben zu lassen. Wer sich ihm nähert, löst einen Fluchtreflex aus und macht es für das Tier dadurch nur noch schlimmer.“

Bürger*innen, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen bei den örtlichen Ordnungsbehörden melden. Über das Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch das Kreis-Veterinäramt. Für spezielle Rückfragen ist das Kreis-Veterinäramt telefonisch zu erreichen unter 04522 / 743-270 sowie per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de.

Beide Allgemeinverfügungen finden Sie unter Bürgerservice/Bekanntmachungen.

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI: Stand 02.10.2020
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00033121/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5N8_20-10-02.pdf

Informationen der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegelpest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI):
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Kontakt

Nicole Heyck »
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Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
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