Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressedienst
© Marco2811/fotolia.com 
Seiteninhalt
09.12.2020

Aufstallungspflicht für Geflügel wird verlängert

Virus wird nach wie vor bei verendeten Wildvögeln im Kreis nachgewiesen

In Schleswig-Holstein wird nach wie vor bei vielen verendeten Wildvögeln die Geflügelpest nachgewiesen. Im Kreis Plön wurden zuletzt vergangene Woche zwei Tiere positiv auf das Virus H5N8 getestet. Es handelt sich um einen toten Sperber, der in der Gemeinde Bendfeld gefunden wurde sowie eine in Schwentinental verendete Wildente.

Vor diesem Hintergrund verlängert der Kreis Plön seine kreisweite Allgemeinverfügung über die„Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest“ vom 10.11.2020. Diese gilt nun zunächst bis zum 28.02.2021.

Um zu verhindern, dass sich der Erreger von Wildvögeln auf weitere Geflügelbestände ausbreitet, dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im gesamten Kreisgebiet nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden. Alternativ sind weiterhin Freilandställe erlaubt, die zu den Seiten und nach oben gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind. Die Maschenweite darf dabei nicht mehr als 25mm betragen.  Außerdem ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben im gesamten Gebiet des Kreises Plön verboten.

Darüber hinaus hatte der Kreis Plön, nach einem Virus-Nachweis in einer privaten Geflügelzucht in der Gemeinde Heidmühlen im Kreis Segeberg, ein Beobachtungsgebiet an der südlichen Kreisgrenze eingerichtet:

  • in der Gemeinde Bönebüttel: von der Stadtgrenze Neumünster südlich der Bundesstraße B430 bis zur Straße Sickfurt; dann südlich der Straße Börringbaumer Weg bis zum Wiesenweg und
  • in der Gemeinde Rendswühren: weiter südlich der Straße Wiesenweg und Neuenrader Weg bis zur B430; dann südlich der B430 bis zur Straße Gönnebeker Weg; dann südwestlich der Straße Gönnebeker Weg und der Straße Böhren bis zur Kreisgrenze des Kreises Segeberg.

Die daraufhin für die o.g. Bereiche erlassene Allgemeinverfügung gilt ebenfalls weiterhin.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
E-Mail schreiben oder Formular
Seitenanfang