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Datenschutz

 

Was Sie wissen sollten…

Als Bürgerin / Bürger haben Sie, wenn Sie einer Verwaltung Ihre persönlichen Daten anvertrauen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht

schützt Sie vor dem missbräuchlichen Umgang mit Ihren Daten,
 
gibt Ihnen das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe Ihrer Daten zu
entscheiden und beinhaltet den Anspruch, dass Ihre Daten nur im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden.
 
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten  - egal, ob mit Hilfe der EDV oder
konventionell in Papierform - ist nur zulässig, wenn
 
a) die schriftliche Einwilligung der/s Betroffenen vorliegt oder
 
b) eine gesetzliche Befugnisgrundlage sie gestattet.
 
Dies gilt für alle Formen der Datenverarbeitung, insbesondere für das
 
 - Erheben,
 - Speichern,
 - Übermitteln und
 - Löschen von Daten.
 
Gesetzliche Befugnisgrundlagen finden sich in den jeweiligen Spezialgesetzen, z.B.
Sozialgesetzbücher, Landeswassergesetz, Gewerbeordnung. Wenn eine gesetzliche
Befugnisgrundlage die Datenverarbeitung gestattet, kommt es auf die Einwilligung
der / des Betroffenen nicht an.
 
Weiterhin ist die / der betreffende Bürger/in im Fall der erstmaligen Datenerhebung
darüber, „was mit ihren/seinen Daten weiter geschieht“, zu informieren.
 
Bei Datenübermittlungen an andere Stelle ist zu prüfen, ob die Daten für die
Aufgabenerfüllung des Empfängers erforderlich sind und der ursprüngliche
Verarbeitungszweck beibehalten wird bzw. eine zweckändernde Nutzung durch den
Empfänger erlaubt ist. Dies gilt auch für die Weitergabe von Daten innerhalb der
Kreisverwaltung.
 
Über personenbezogene Daten dürfen nur Auskünfte erteilt werden, wenn bezüglich
der Identität der/des Betroffenen hinreichende Sicherheit besteht.
 
Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig oder ihre
Kenntnis zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
 
In datenschutzrelevanten Angelegenheiten, die die Kreisverwaltung Plön betreffen, können Sie sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung wenden.    
Weitere Informationen finden Sie unter www.datenschutzzentrum.de
 
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