Sperrmüllabfuhr
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Kostenlose Sperrmüllabfuhr |
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| Über eine Sperrmüllabfuhr
können |
- bewegliche Sachen
- aus bewirtschafteten Haushaltungen
- die auch nach einer zumutbaren
Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichts nicht in die
Restmülltonne passen und
- von höchstens zwei Personen von Hand
verladbar sind
nach vorheriger Anmeldung und
Terminvergabe bis zu zweimal
jährlich (einmal pro Halbjahr und nicht mehr
als 5 m3 pro Sperrmülltermin) kostenlos
entsorgt werden. Für Saisongrundstücke ist nach vorheriger Anmeldung und
Terminvergabe ein kostenloser
Sperrmülltermin pro Jahr (nicht
mehr
als 5 m3) möglich. |
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Gebührenpflichtige
Sperrmüllabfuhr |
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Abweichend von
der kostenlosen Sperrmüllabfuhr sind die folgenden Sperrmüllentsorgungen
gebührenpflichtig: |
- bei Haushaltsauflösungen /
Wohnungsräumungen (z.B. wegen Umzug, Auszug,..)
- innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der eigenen Bewirtschaftung
- ab dem 3. Termin im selben Jahr oder
- dem 2. Termin innerhalb eines halben Jahres
- Sperrmüll aus Handel, Gewerbe oder
Einrichtungen
- Bauabfall (in
geringen Mengen) wie Fenster, Türen, Öfen,
Heizkörper, Badewannen, nach vorheriger Absprache
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| Die
Gebühr beträgt 20,50 EUR je angefangenen halben Kubikmeter. |
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Allgemeine Hinweise |
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| Die Abfuhr
des Sperrmülls erfolgt durch Bereitstellung an der Straße ab morgens um 6.00 Uhr. |
| Weitere
Informationen über Sperrmüllteile: siehe Abfall-ABC! |
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Terminvergabe |
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| Termine werden
telefonisch (0 45 22/74 74 74) oder schriftlich vom Amt für Abfallwirtschaft
des Kreises Plön vergeben. Der Bürger hat Auskunft über Art
und Menge der sperrigen Abfälle zu geben. |
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