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Sperrmüllabfuhr

 

Kostenlose Sperrmüllabfuhr

Über eine Sperrmüllabfuhr können
  • bewegliche Sachen
  • aus bewirtschafteten Haushaltungen
  • die auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichts nicht in die Restmülltonne passen und
  • von höchstens zwei Personen von Hand verladbar sind

nach vorheriger Anmeldung und Terminvergabe bis zu zweimal jährlich (einmal pro Halbjahr und nicht mehr
als 5 m3 pro Sperrmülltermin) kostenlos
entsorgt werden.

Für Saisongrundstücke ist nach vorheriger Anmeldung und Terminvergabe  ein kostenloser Sperrmülltermin pro Jahr (nicht mehr als 5 m3) möglich.

 

Gebührenpflichtige Sperrmüllabfuhr

Abweichend von der kostenlosen Sperrmüllabfuhr sind die folgenden Sperrmüllentsorgungen gebührenpflichtig:

  • bei Haushaltsauflösungen / Wohnungsräumungen (z.B. wegen Umzug, Auszug,..)
  • innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der eigenen Bewirtschaftung
  • ab dem 3. Termin im selben Jahr oder
  • dem 2. Termin innerhalb eines halben Jahres
  • Sperrmüll aus Handel, Gewerbe oder Einrichtungen
  • Bauabfall (in geringen Mengen) wie Fenster, Türen, Öfen, Heizkörper, Badewannen, nach vorheriger Absprache
Die Gebühr beträgt 20,50 EUR je angefangenen halben Kubikmeter.
 

Allgemeine Hinweise

 
Die Abfuhr des Sperrmülls erfolgt durch Bereitstellung an der Straße ab morgens um 6.00 Uhr.
Weitere Informationen über Sperrmüllteile: siehe Abfall-ABC!
 
 

Terminvergabe

 
Termine werden telefonisch (0 45 22/74 74 74) oder schriftlich vom Amt für Abfallwirtschaft des Kreises Plön vergeben.

Der Bürger hat Auskunft über Art und Menge der sperrigen Abfälle zu geben.

 

 

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