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Mit der Einführung
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) haben sich die
Ziele und Leistungsbeziehungen vor allem auch im Bereich der
gewerblichen Abfallwirtschaft weiter verändert. An die Stelle von festen
durch Anschlusszwang geprägten Kundenbeziehungen ist eine von
Dienstleistungen und Wettbewerb geprägte Abfallwirtschaft getreten. Das
Ziel, diesen Entsorgungsbereich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und
im gemeinsamen Interesse von Kunden und Aufgabenträgern auch weiterhin
zu bedienen, war in einer öffentlich-rechtlichen Organisationsstruktur
nicht optimal zu verwirklichen.
Die Organisation
und die Kundenbetreuung können hingegen von einer GmbH effizienter und
marktgerechter wahrgenommen werden. Eine GmbH hat zu den Gewerbekunden
ein privatrechtliches Leistungsverhältnis, in dem sich die
Geschäftsbeziehungen zu den Kunden flexibler und damit
kundenorientierter ausgestalten lassen.
Der Kreis Plön hat
sich daher in 2004 entschlossen, die kreiseigene "Abfallwirtschafts-gesellschaft
Kreis Plön mbH" (AWKP) zu gründen und dies mit einer
Pflichtenübertragung gemäß § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG zu verbinden. Seitdem
ist die AWKP für die Restabfallentsorgung aus dem gewerblichen Bereich
alleinverantwortlich tätig.
Zusätzlich hat die
AWKP auch Aufgaben als Dienstleister für die Abfallwirtschaft des
Kreises übernommen. Zu diesen Aufgaben zählen vor allem die Wahrnehmung
der Stammdaten- und Auftragsverwaltung, das Gebühreninkasso sowie die
Durchführung der Schadstoffsammlungen. Die AWKP konnte in 2007 einen
Betriebsstandort für
die gemeinsamen Aufgaben der Abfallwirtschaft in Plön erwerben.
Nach drei Jahren
aktivem AWKP-Betrieb ist festzustellen, dass die Prognosen und geplan-en
Synergien voll umfänglich eingetreten sind.
Die Zusammenarbeit zwischen dem örE
und der AWKP wird sich vor dem Hintergrund der ständigen Veränderungen
der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch zukünftig weiter
entwickeln.
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