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Naturschutzgebiete im Kreis Plön

 

Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde auf der 36. Umweltministerkonferenz 1991 die Waldohreule als gesamtdeutsches Zeichen zur Kennzeichnung der Naturschutzgebiete empfohlen. Sämtliche Naturschutzgebiete im Land Schleswig-Holstein sollten nunmehr einheitlich durch die Waldohreule gekennzeichnet sein. Das vorher zur Kennzeichnung verwendete grün-weiße Dreiecksschild mit dem Seeadler wird nach und nach ausgetauscht werden.

 


Gesamtübersicht der Naturschutzgebiete im Kreis Plön
(die Naturschutzgebiete sind in rot dargestellt; grüne Kennzeichnung = Landschaftsschutzgebiete):


 

Hinweis: Die hier herunterladbaren Übersichtskarten sind aufgrund der vorgenommenen Umwandlung in das .pdf-Format nicht maßstabsgetreu (dies gilt auch für den Fall, dass die Übersichtskarten an sich eine Maßstabsangabe enthalten).

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Nr.

Gebiet

Links

Übersichtskarte

1

Vogelfreistätte Lebrader Teich 

Verordnung

2

Rixdorfer Teich und Umgebung

Verordnung

3

Halbinseln und Buchten im Lanker See

Verordnung

4

Bottsand

Verordnung

5

Ascheberger Warder im Großen Plöner See

Verordnung

6

Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen an der Hohwachter Bucht

Verordnung

7

Nordteil des Selenter Sees und Umgebung

Verordnung

8

Sehlendorfer Binnensee und Umgebung

Verordnung

9

Barsbeker See und Umgebung

Verordnung

10

Altarm der Schwentine

Verordnung

11

Fuhlensee und Umgebung

Verordnung

12

Kossautal

Verordnung

13

Dosenmoor

Verordnung

14

Lütjensee und Hochfelder See südöstlich Gut Bothkamp

Verordnung

15

Strandseelandschaft bei Schmoel

Verordnung

16

Inseln im Großen Plöner See und Halbinsel Störland

Verordnung

17

Kronswarder und südöstlicher Teil des Großen Binnensees

Verordnung

18

Dannauer See und Umgebung

Verordnung

19

Kührener Teich und Umgebung

Verordnung
20 Suhrer See und Umgebung Verordnung
21 Mönkeberger See Verordnung

Die jeweilige Verordnung befindet sich auf den Internetseiten des Landesrechts Schleswig-Holstein, für die Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten ist das Land Schleswig-Holstein zuständig.


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