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Nähere Informationen zu
Knicks, auch über die typischen Knickgehölze und Pflegemaßnahmen: |
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Lohnt
sich das "Knickputzen" heute noch bzw. sind Knickrandstreifen
wirtschaftlich? |
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Zustandsbericht der
Knicks im Kreis Plön 2006 und Auswirkungen auf die Vogelwelt
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Knicks in
Schleswig-Holstein |
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Die
Beseitigung oder Versetzung eines Knicks bedarf einer Genehmigung der
unteren Naturschutzbehörde. Hier finden Sie Formulare und Dokumente der
unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön für das erforderliche
Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren:
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Leitfaden
für Knickrodungsanträge im Kreis Plön:  |
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Verbindliches
Formular zur Knickkartierung im Kreis Plön:

Bitte zuerst den Leitfaden für Knickrodungsanträge im Kreis
Plön lesen. |
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Antragsvordruck
Knickbeseitigung / -versetzung:

Bitte zuerst den Leitfaden für
Knickrodungsanträge im Kreis Plön lesen.
Hinweis: Naturschutzrechtliche
Ausnahmegenehmigungen für Knickrodungen sind in der Regel
gebührenpflichtig.
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Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an
Herrn
Dettmer
(Telefon 04522-743 472).
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