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Knicks:

 

Nähere Informationen zu Knicks, auch über die typischen Knickgehölze und Pflegemaßnahmen:

 

Lohnt sich das "Knickputzen" heute noch bzw. sind Knickrandstreifen wirtschaftlich?
 

Zustandsbericht der Knicks im Kreis Plön 2006 und Auswirkungen auf die Vogelwelt

 

Knicks in Schleswig-Holstein

 

Die Beseitigung oder Versetzung eines Knicks bedarf einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Hier finden Sie Formulare und Dokumente der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön für das erforderliche Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren:

 

 

Leitfaden für Knickrodungsanträge im Kreis Plön:

 

 

 

Verbindliches Formular zur Knickkartierung im Kreis Plön:

Bitte zuerst den Leitfaden für Knickrodungsanträge im Kreis Plön lesen.

 


Antragsvordruck Knickbeseitigung / -versetzung:

Bitte zuerst den Leitfaden für Knickrodungsanträge im Kreis Plön lesen.

Hinweis: Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Knickrodungen sind in der Regel gebührenpflichtig.

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dettmer

(Telefon 04522-743 472).


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