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Aufgaben und Stellung des Beirates für Naturschutz

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Der Beirat unterstützt die untere Naturschutzbehörde in wichtigen Angelegenheiten und berät diese fachlich. Der Beirat hat keinen Status wie ein Ausschuss, sondern er hat eine Beratungsfunktion. Da sich der Aufgabeninhalt des Beirates auf eine fachliche interne Beratung der unteren Naturschutzbehörde beschränkt, finden die Sitzungen in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Die dort gefassten Beschlüsse und Empfehlungen dienen der unteren Naturschutzbehörde als Entscheidungshilfe. Sie sind ebenfalls nicht-öffentlich.

Die Mitglieder des Beirates sind im Naturschutz besonders fachkundige und erfahrene Personen. Vorschläge für die Besetzung des Beirates können vom Landesnaturschutzbeauftragten, dem Landesnaturschutzverband, den vom Land nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen und den bestehenden Arbeitsgemeinschaften der im Kreisgebiet tätigen Naturschutzvereine gemacht werden. Aus ihrer Mitte wird der/die Vorsitzende gewählt. Er/Sie ist zugleich Kreisnaturschutzbeauftragte/r. Das Nähere regelt die Beiratssatzung.

Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

 


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