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Der Beirat unterstützt die untere Naturschutzbehörde in
wichtigen Angelegenheiten und berät diese fachlich. Der Beirat hat keinen
Status wie ein Ausschuss, sondern er hat eine Beratungsfunktion. Da sich der
Aufgabeninhalt des Beirates auf eine fachliche interne Beratung der unteren
Naturschutzbehörde beschränkt, finden die Sitzungen in nicht-öffentlicher
Sitzung statt. Die dort gefassten Beschlüsse und Empfehlungen dienen der
unteren Naturschutzbehörde als Entscheidungshilfe. Sie sind ebenfalls
nicht-öffentlich.
Die Mitglieder des Beirates sind im Naturschutz besonders
fachkundige und erfahrene Personen. Vorschläge für die Besetzung des Beirates
können vom Landesnaturschutzbeauftragten, dem Landesnaturschutzverband, den vom
Land nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
anerkannten Naturschutzvereinigungen und den bestehenden Arbeitsgemeinschaften der
im Kreisgebiet tätigen Naturschutzvereine gemacht werden. Aus ihrer Mitte wird der/die Vorsitzende gewählt.
Er/Sie ist zugleich Kreisnaturschutzbeauftragte/r. Das Nähere regelt die
Beiratssatzung.
Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
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