Längst nicht alle Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung erlassen.
Durch den Erlass einer Satzung ist es den Städten und Gemeinden
möglich, einen auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und
Erfordernisse bezogenen Baumschutz umzusetzen.
Gegenwärtig haben die folgenden Gemeinden bzw.
Städte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: