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Abteilung Wasserwirtschaft ist Teil des Umweltamtes und deckt
die Bereiche der unteren Wasserbehörde,
der unteren Bodenschutzbehörde und der
unteren Abfallentsorgungsbehörde
ab. Die
untere Wasserbehörde führt hoheitliche Aufgaben des
Wasserrechtes durch. Rechtsgrundlagen bilden im Wesentlichen das
Wasserhaushaltsgesetz, das Landeswassergesetz und das
Bodenschutzgesetz. Nach diesen Gesetzen sowie den
dazugehörigen Verordnungen und technischen Regelwerken werden
die Gewässer und das Grundwasser überwacht, Benutzungen
zugelassen und technische Anlagen genehmigt.
Aufgabe der unteren Bodenschutzbehörde ist es,
schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, den Boden und
Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen
zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf
den Boden zu treffen.
Die untere
Abfallentsorgungsbehörde ist zuständig für die Überwachung
der ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung von Abfällen.
Sie wacht über die Einhaltung der abfallrechtlichen
Vorschriften, soweit ihr eine Zuständigkeit zugewiesen ist.
Hierzu gehört u. a. die Überwachung der Abfallentsorgung und
-verwertung der Betriebe, soweit diese nicht auf der Grundlage
des Anschluss- und Benutzungszwanges der Abfallsatzung des
Kreises Plön durch das Amt für Abfallwirtschaft mit seinen
beauftragten Dritten durchgeführt wird.
Ziel all dieser Maßnahmen ist es, den Boden-, den Wasser- und
den Naturhaushalt zu erhalten und zu entwickeln und die
Nutzungsmöglichkeiten nachhaltig sicherzustellen.
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der Abteilung Wasserwirtschaft
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