Regenwasser, dass in Rinnen, Strassenabläufen,
Kanälen u.a. aufgefangen bzw. abgeleitet wird, bezeichnet man
als gesammeltes Niederschlagswasser. Da dieses Wasser durch
die unterschiedlichsten Umwelteinflüsse verunreinigt sein
kann, wird gesammeltes Niederschlagswasser nach dem
Landeswassergesetz auch als Abwasser definiert.
Die Gewässer im Kreis Plön sind von hohem
ökologischen, ökonomischen und kulturellem Wert. Daher ist
ihrer Bewirtschaftung höchste Bedeutung beizumessen.
Insbesondere sind die Restbelastung aus
kontinuierlichen und stoßartigen Abwassereinleitungen, wie
z.B. Kläranlagenabläufe und Niederschlagswassereinleitungen
aus Misch- und Trennkanalisation so zu begrenzen, dass die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nicht eingeschränkt
wird.
Zu den Aufgaben der Abteilung Wasserwirtschaft
gehört u.a. die Überwachung der Einleitungsstellen von
gesammeltem Niederschlagswasser aus Kanalisationen in
Gewässer II. Ordnung.
Z.Zt. sind 934 Einleitungsstellen
von Niederschlagswasser im
Kreisgebiet erfasst.
86 % dieser Einleitungsstellen sind Einleitungen aus gemeindlichen bzw.
städtischen Kanalanlagen.
Mittels einer Einleitungserlaubnis wird
für jede Einleitungsstelle die Menge und Schädlichkeit für
das Gewässer begrenzt.
Seit 1990 wird vom Ministerium für Umwelt,
Natur und Forsten des Landes Schleswig Holstein eine jährlich
zu zahlende Abgabe für diese
Einleitungen erhoben. Seitdem werden die, an den Kanal
angeschlossenen Flächen in die drei Beschaffenheitsklassen
"gering, normal und stark verschmutzt" eingeteilt.
Entsprechend der Verschmutzungsklasse ist das
Niederschlagswasser in Reinigungsanlagen zu behandeln. Bei
richtiger Behandlung, kann die Abgabe gespart werden.
Als häufigste Anlage der Regenwasserbehandlung
sind im Kreis Plön Sandfänge mit Schwimmstoffrückhaltung (SF
29 %), Regenklärbecken (RKB 10 %) und Regenrückhaltebecken mit Klärwirkung (RRB 7 %) zu
nennen. Von den ca. 800 öffentlichen Einleitungsstellen müssen
noch 47 % nachgerüstet werden.