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Regenwasser ... ?

Regenwasser, dass in Rinnen, Strassenabläufen, Kanälen u.a. aufgefangen bzw. abgeleitet wird, bezeichnet man als gesammeltes Niederschlagswasser. Da dieses Wasser durch die unterschiedlichsten Umwelteinflüsse verunreinigt sein kann, wird gesammeltes Niederschlagswasser nach dem Landeswassergesetz auch als Abwasser definiert.
Die Gewässer im Kreis Plön sind von hohem ökologischen, ökonomischen und kulturellem Wert. Daher ist ihrer Bewirtschaftung höchste Bedeutung beizumessen.
Insbesondere sind die Restbelastung aus kontinuierlichen und stoßartigen Abwassereinleitungen, wie z.B. Kläranlagenabläufe und Niederschlagswassereinleitungen aus Misch- und Trennkanalisation so zu begrenzen, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nicht eingeschränkt wird.
Zu den Aufgaben der Abteilung Wasserwirtschaft gehört u.a. die Überwachung der Einleitungsstellen von gesammeltem Niederschlagswasser aus Kanalisationen in Gewässer II. Ordnung.
Z.Zt. sind 934 Einleitungsstellen von Niederschlagswasser im Kreisgebiet erfasst.

86 % dieser Einleitungsstellen sind Einleitungen aus gemeindlichen bzw. städtischen Kanalanlagen.

Mittels einer Einleitungserlaubnis wird für jede Einleitungsstelle die Menge und Schädlichkeit für das Gewässer begrenzt.
Seit 1990 wird vom Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig Holstein eine jährlich zu zahlende Abgabe für diese Einleitungen erhoben. Seitdem werden die, an den Kanal angeschlossenen Flächen in die drei Beschaffenheitsklassen "gering, normal und stark verschmutzt" eingeteilt. Entsprechend der Verschmutzungsklasse ist das Niederschlagswasser in Reinigungsanlagen zu behandeln. Bei richtiger Behandlung, kann die Abgabe gespart werden.

Als häufigste Anlage der Regenwasserbehandlung sind im Kreis Plön Sandfänge mit Schwimmstoffrückhaltung (SF 29 %), Regenklärbecken (RKB 10 %) und Regenrückhaltebecken mit Klärwirkung (RRB 7 %) zu nennen. Von den ca. 800 öffentlichen Einleitungsstellen müssen noch 47 % nachgerüstet werden.

 
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