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Abgabeerklärungen ... ?

Zum Schutz des Wassers, zur Verbesserung seiner Qualität und zur Sicherung und Verbesserung seiner Bewirtschaftung erhebt das Land Schleswig-Holstein unterschiedliche Abgaben. Die nachfolgend angeführten Abgaben macht die Abteilung Wasserwirtschaft als untere Wasserbehörde bei den Städten, amtsfreien Gemeinde und Ämtern geltend.

1. Schmutzwasserabgabe für Groß-Kläranlagen

Für Kläranlagen mit einem Volumen von mehr als 8 m3 ist für die gemessene Menge der abgeleiteten Schadeinheiten eine Abgabe zu zahlen.

2. Kleineinleiter-Abgabe für Hauskläranlagen

Für Hauskläranlagen, die nicht den Vorschriften entsprechen, wird eine Abgabe erhoben.

3. Niederschlagswasser-Abgabe

Für das Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in Vorfluter, Bäche, Flüsse oder Seen ist eine Abgabe zu entrichten.

Die Abgaben zu 1 - 3 sind nicht von dem Bürger über den Kreis an das Land zu entrichten, sondern werden von dem Kreis gegenüber der Stadt, amtsfreien Gemeinde oder dem Amt festgelegt und dann an das Land weitergeleitet.

Anders verhält es sich bei der

4. Grundwasserentnahmeabgabe

Diese Abgabe hat grundsätzlich jeder zu entrichten, der Grundwasser in irgend einer Weise für sich nutzbar macht.

Für das Jahr 2000 wurden ca. 2.185.000,-- DM Abgabe aus dem Kreis Plön an das Land Schleswig - Holstein abgeführt.
Für die zuständigen Stellen / Benutzer können die entsprechenden Melde-Vordrucke aufgerufen werden.

Dokumenthinweise

Falls Sie keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie ihn unter folgender Adresse herunterladen www.adobe.com/products/acrobat
Download (pdf)
Formblatt 14 Regenwasser
Formblatt 14 Mischwasser I
Formblatt 14 Mischwasser II
Kleineinleitererklärung
Grundwasserentnahmeerklärung
 
Download (doc)
Formblatt 14 Regenwasser
Formblatt 14 Mischwasser I
Formblatt 14 Mischwasser II
Kleineinleitererklärung
Grundwasserentnahmeerklärung
 
 
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