Zum Schutz des Wassers, zur Verbesserung seiner
Qualität und zur Sicherung und Verbesserung seiner
Bewirtschaftung erhebt das Land Schleswig-Holstein
unterschiedliche Abgaben. Die nachfolgend angeführten Abgaben
macht die Abteilung Wasserwirtschaft als untere Wasserbehörde
bei den Städten, amtsfreien Gemeinde und Ämtern geltend.
1. Schmutzwasserabgabe für Groß-Kläranlagen
Für Kläranlagen mit
einem Volumen von
mehr als 8 m3 ist für die gemessene Menge der
abgeleiteten Schadeinheiten eine Abgabe zu zahlen.
2. Kleineinleiter-Abgabe für Hauskläranlagen
Für Hauskläranlagen, die nicht den
Vorschriften entsprechen, wird eine Abgabe erhoben.
3. Niederschlagswasser-Abgabe
Für das Einleiten von gesammelten
Niederschlagswasser in Vorfluter, Bäche, Flüsse oder Seen
ist eine Abgabe zu entrichten.
Die
Abgaben zu 1 - 3 sind nicht von dem Bürger über den Kreis an
das Land zu entrichten, sondern werden von dem Kreis
gegenüber der Stadt, amtsfreien Gemeinde oder dem Amt
festgelegt und dann an das Land weitergeleitet.
Anders verhält es sich bei der
4. Grundwasserentnahmeabgabe
Diese Abgabe hat grundsätzlich jeder zu
entrichten, der Grundwasser in irgend einer Weise für sich nutzbar
macht.
Für
das Jahr 2000 wurden ca. 2.185.000,-- DM Abgabe aus dem
Kreis Plön an das Land Schleswig - Holstein abgeführt.
Für
die zuständigen Stellen / Benutzer können die entsprechenden
Melde-Vordrucke aufgerufen werden.
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