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Trinkwasserhygiene

   
 

Öffentliche und private Trinkwasserversorgung

     

 
Das Amt für Gesundheit überwacht alle Trinkwasser-Versorgungsanlagen und die Qualität des daraus abgegebenen Trinkwassers. Hierzu werden regelmäßig Ortsbesichtigungen durchgeführt sowie bakteriologische und chemische Wasseruntersuchungen vorgenommen bzw. veranlasst.  
Ansprechpartner
 
Informationen:
Trinkwasser-
verordnung
Merkblatt für Hausbrunnenbesitzer (Kleinanlagen)
Trinkwasser-untersuchungsstellen
Sanierung von Schachtbrunnen

Trinkwasserhygiene
bei mobilen Anlagen

Trinkwasser für Ihr
Baby
Blei im Trinkwasser
Kupfer im Trinkwasser
Legionellen
Nitrat im Trinkwasser
 
Vordruck für die Anmeldung einer Hausbrunnenanlage
Vordruck für die Anmeldung einer Brauchwasseranlage
Wasserversorgungs-anlagen:
Meldebogen Störfall Wasserversorgungsanlage
Meldebogen Arbeiten an der Anlage
 
 
Kontrolliert werden:  
  • Wasserwerke, 
    Anlagen von Wasserversorgungsgemeinschaften
  • das öffentliche Versorgungsnetz und Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit entnommen wird, z. B. in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen

  • Versorgungsanlagen von lebensmittel-
    verarbeitenden Betrieben
  • ca. 1350 private Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen)
Die Trinkwasserverordnung regelt klar, wer für die Einhaltung der vorgeschriebenen Trinkwasserqualität verantwortlich ist:  
Für die Einhaltung der Trinkwasserqualität ist das Wasserversorgungsunternehmen bis zur Übergabe in die Hausinstallation verantwortlich. Von dort an liegt diese Zuständigkeit beim Hauseigentümer. In der Regel endet die Zuständigkeit des Wasserversorgungsunternehmens am ersten Absperrventil hinter dem Wasserzähler.  
Angaben über die Qualität Ihres Trinkwassers oder die Untersuchungsergebnisse der einzelnen Parameter erhalten Sie bei Ihrem Wasserversorger.  

Eigenwasserversorgungsanlagen

Überall dort, wo keine öffentliche Trinkwasserversorgung existiert, liefern Hausbrunnen das notwendige Trink- und Brauchwasser. Solche „Eigenwasserversorgungsanlagen“ können bei Verunreinigung durch Krankheitserreger oder durch chemische Stoffe, z.B. Nitrat gesundheitliche Gefahren hervorrufen.    
Auch sie müssen daher nach dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher in regelmäßigen Abständen mikrobiologisch und chemisch untersucht werden.
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, auch die Wasserqualität der Hausbrunnen zu überwachen. Der Gesetzgeber schreibt daher vor, dass Eigenwasser-Versorgungsanlagen der zuständigen Behörde zu melden sind. Wenn Ihr Hausbrunnen noch nicht gemeldet ist, sollten Sie die Anmeldung so bald wie möglich vornehmen.
 
Ein Formblatt zur "Meldung einer Eigenwasser-Versorgungsanlage" und weitere Merkblätter zum Thema Trinkwasser erhalten Sie auf dieser Seite oder im Downloadbereich.  
 

Nach § 14 TrinkwV ist der Betreiber einer Trinkwasser-versorgungsanlage verpflichtet das Wasser jährlich unter-suchen zu lassen. Die Untersuchungen werden von den Betreiber/-Innen einer solchen Anlage immer selbst und unaufgefordert bei einer akkreditierten Trinkwasserunter-suchungsstelle in Auftrag gegeben.

 
Die für das Land Schleswig-Holstein zugelassenen Labore finden Sie in der folgenden Liste:  
 
Liste der in Schleswig-Holstein ansässigen Trinkwasseruntersuchungsstellen (.pdf)  
 
 
Ansprechpartner:  
  Gesundheitsaufsicht     Herr Schneider
  für die Amtsbereiche: Großer Plöner See, Stadt Plön, Preetz, Stadt Preetz, Wankendorf, Schwentinental, Schönkirchen
       
  Kreis Plön Telefon:   04522 / 743 - 387
  Amt für Gesundheit      
  Hamburger Str. 17-18 Fax:   04522 / 743 - 95 - 387
  24306 Plön      
    E-Mail:   joachim.schneider@kreis-ploen.de
  Haus C      
  Zi. 324      
         
 
  Gesundheitsaufsicht     Herr Frick
  für die Amtsbereiche: Lütjenburg, Schönberg, Selent/Schlesen, Probstei, Laboe, Heikendorf, Mönkeberg
       
  Kreis Plön Telefon:   04522 / 743 - 388
  Amt für Gesundheit      
  Hamburger Str. 17-18 Fax:   04522 / 743 - 95 - 388
  24306 Plön      
    E-Mail:   nico.frick@kreis-ploen.de
  Haus C      
  Zi. 326      
         
 
  Verwaltung Eigenversorgungsanlagen     Frau Bastuck
         
  Kreis Plön Telefon:   04522 / 743 - 527
  Amt für Gesundheit      
  Hamburger Str. 17-18 Fax:   04522 / 743 - 95 - 527
  24306 Plön      
    E-Mail:   margarethe.bastuck@kreis-ploen.de
  Haus C      
  Zi. 360      
         
 
 
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