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Auszug aus:
„RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte“ |
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Aktualisierte Fassung vom August 2005;
Erstveröffentlichung im Epidemiologischen
Bulletin 4/2000 |
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Ansprechpartner |
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Noroviren sind
weltweit verbreitet. Sie sind für einen Großteil der nicht bakteriell
bedingten Gastroenteritiden bei Kindern (ca. 30 %) und bei Erwachsenen
(bis zu 50 %) verantwortlich. Die Meldedaten des IfSG
bestätigen, dass Kinder unter 5 Jahren und ältere Personen über 70 Jahre
besonders häufig betroffen sind. Dies trägt dazu bei, dass
Norovirus-Erkrankungen die überwiegende Ursache von akuten
Gastroenteritis-Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäusern
und Altenheimen sind. Sie können aber auch für sporadische
Gastroenteritiden verantwortlich sein. Bei Säuglingen und Kleinkindern
stellen sie nach den Rotaviren die zweithäufigste Ursache akuter
Gastroenteritiden dar. |
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Meldebogen
nach § 34 IfsG |
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Infektionen mit
Noroviren können das ganze Jahr über auftreten, wobei ein saisonaler
Gipfel in den Monaten Oktober bis März zu beobachten ist. |
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Der Mensch ist
das einzige bekannte Reservoir des Erregers. Der Nachweis von Caliciviren
bei Tieren (Schweinen, Katzen und Kaninchen) steht derzeit in keinem
erkennbaren Zusammenhang mit Erkrankungen des Menschen. |
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Infektionsweg
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Die Viren werden
über den Stuhl des Menschen ausgeschieden. Die Infektiosität ist sehr
hoch, die minimale Infektionsdosis dürfte bei ca. 10–100 Viruspartikeln
liegen. Die Übertragung erfolgt fäkal-oral oder durch Bildung
virushaltiger Aerosole während des Erbrechens. Das erklärt die sehr rasche
Infektionsausbreitung innerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen. |
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Die direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist in erster
Linie die Ursache für die hohe Zahl an Norovirus-Infektionen.
Infektionen können aber auch von kontaminierten Speisen
(Salate, Krabben, Muscheln u.a.) oder Getränken
(verunreinigtes Wasser!) ausgehen. Ebenso ist eine Übertragung
durch kontaminierte Gegenstände möglich. |
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Die
Inkubationszeit beträgt ca. 10–50 Stunden. |
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Dauer der Ansteckungsfähigkeit
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Personen sind
insbesondere während der akuten Erkrankung und mindestens bis zu 48
Stunden nach Sistieren der klinischen Symptome ansteckungsfähig.
Untersuchungen haben gezeigt, dass das Virus in der Regel 7–14 Tage, in
Ausnahmefällen aber auch über Wochen nach einer akuten Erkrankung über den
Stuhl ausgeschieden werden kann. Die sorgfältige Beachtung üblicher
Hygieneregeln ist somit auch im Anschluss an die Erkrankung von
außerordentlicher Bedeutung. |
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Klinische
Symptomatik |
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Noroviren
verursachen akut beginnende Gastroenteritiden, die durch schwallartiges
heftiges Erbrechen und starke Durchfälle gekennzeichnet sind und zu einem
erheblichen Flüssigkeitsdefizit führen können. In der Regel besteht ein
ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit abdominalen Schmerzen, Übelkeit,
Kopfschmerzen, Myalgien und Mattigkeit. |
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Die
Körpertemperatur kann leicht erhöht sein, meist kommt es
jedoch nicht zu hohem Fieber. Wenn keine begleitenden
Grunderkrankungen vorliegen, bestehen die klinischen Symptome
etwa 12–48 Stunden. Auch leichtere oder asymptomatische
Verläufe sind möglich. |
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Therapie
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Die
Therapie erfolgt symptomatisch durch Ausgleich des z.T.
erheblichen Flüssigkeits- und Elektrolytverlustes. Eine
kausale antivirale Therapie steht nicht zur Verfügung.
Insbesondere bei betroffenen Kleinkindern und älteren Personen
kann eine kurzzeitige Hospitalisierung notwendig sein. Der
Einsatz von Antiemetika bei Patienten mit starkem Erbrechen
kann erwogen werden. |
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Präventive Maßnahmen
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Eine
Impfung steht nicht zur Verfügung. Wichtig ist die konsequente
Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln in
Gemeinschaftseinrichtungen und Küchen. Zur Vermeidung einer
Übertragung durch kontaminierte Speisen sollten insbesondere
Gerichte mit Meeresfrüchten gut durchgegart sein. |
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Nach § 34 Abs. 1
IfSG dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen
Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind,
Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Die Einrichtung
kann erst 48 Stunden nach dem Abklingen der klinischen
Symptome wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches
Attest ist nicht erforderlich. Allerdings sollte auch dann
noch verstärkt Wert auf die Hygiene gelegt werden. – Ebenso
dürfen erkrankte Personen nicht in Lebensmittelberufen
(definiert in § 42 IfSG) tätig sein und keine betreuenden
Tätigkeiten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen
ausüben. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens 2
Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome erfolgen. In
den folgenden 4–6 Wochen ist die Händehygiene am Arbeitsplatz
besonders sorgfältig zu beachten. Bei Wiederauftreten der
Symptomatik wird eine erneute Freistellung erforderlich.
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