zurück


Kreis Plön
Amt für Gesundheit

 Startseite

Kontakt

Download

Krisendienst

Stichwortsuche


Durchführung des Gesetzes zur Einrichtung einer Stiftung

 
„Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“

     
     
1. Antragstellung:   Ansprechpartnerin
     
Der Antrag kann nur von der Schwangeren selbst (persönlich) im Amt für Gesundheit des Kreises Plön, Zimmer 334 gestellt werden. Die Antragstellung soll bis zur 20. Schwangerschaftswoche erfolgen. In besonderen Fällen ist aber auch eine spätere Antragstellung möglich. Auf jeden Fall aber muss eine Antragstellung vor der Geburt erfolgen. Bitte vor Antragstellung telefonisch unter 04522/743-527 einen Termin vereinbaren.    
    Merkblatt
2. Unterlagen für die Antragstellung:    
     
Folgende Unterlagen werden benötigt:    
     
  • Mutterpass
   
  • Verdienstnachweise der letzten drei Monate der Antragstellerin, des Vaters des Kindes oder bei Arbeitslosigkeit einen entsprechenden Bescheid des Arbeitsamtes
   
  • andere Einkünfte, z.B. Wohngeld, Unterhalt, Bafög, BAB, Kinderzuschlag, Kindergeld, Mieteinahmen
   
  • Mietvertrag oder Nachweis der Höhe eines eventuellen Abtrages bei Eigentum, sowie sämtlicher Nebenkosten (außer Versicherungen)
   
  • Personalausweis
   
     
3. Stiftungsmittel für Sozialhilfeempfänger:    
     
Der Stiftungsgeber hat festgelegt, dass grundsätzlich keine Stiftungsmittel gezahlt werden dürfen, wenn das Einkommen ausschließlich aus Sozialhilfemitteln bestritten wird. Wenn neben geringerem Arbeitseinkommen ergänzend Sozialhilfe gewährt wird, ist eine Zahlung u.U. möglich. Ansonsten ist der  zuständige Sozialhilfeträger (ARGE) zur Hilfe verpflichtet. Nähere Informationen hierzu bitte telefonisch bei der ARGE erfragen.    
     
4. Verwendungsnachweise der Stiftungsmittel?    
     
Grundsätzlich werden keine Verwendungsnachweise gefordert. In Ausnahmefällen ist dies aber durchaus möglich. Einzige Bedingung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde des Kindes spätestens 8 Wochen nach der Geburt.    
     
Ansprechpartnerin:    
        Frau Bastuck
         
  Kreis Plön Telefon:   04522 / 743 - 527
  Amt für Gesundheit      
  Hamburger Str. 17-18 Fax:   04522 / 743 - 95 - 527
  24306 Plön      
    E-Mail:   margarethe.bastuck@kreis-ploen.de
  Haus C      
  Zi. 334      
         
 
 
zurück

nach oben [Unser Kreis] [Verwaltung] [Politik] [Aktuelles] [Links] [Kontakte] [Stichworte]
 
mailto:webmaster@kreis-ploen.de
© 2001, Kreisverwaltung Plön
Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön, Tel.: 04522/743-0, Telefax: 04522/743-492