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Legionellen in der Hausinstallation

Am 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft   Anzeige einer
getreten.   Großanlage zur
Damit kommen neue Pflichten auf Betreiber einer Trinkwasser-   Trinkwasser-
installation, die im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen    erwärmung
Tätigkeit Trinkwasser abgeben, zu.    
     
    Legionellen in
Anzeigepflicht für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung   der Warm-
    wasserver-
Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung besteht für den   sorgung
Betreiber einer Trinkwasserinstallation, in der sich eine Großanlage zur    
Trinkwassererwärmung befindet ( Inhalt mehr als 400 l und /oder    
mehr als 3 l in der Leitung Zwischen dem Trinkwassererwärmer    
und der Entnahmestelle ) und in der Trinkwasser im Rahmen einer   Trinkwasser-
öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, eine    untersuchungs
Anzeigepflicht beim zuständigen Amt für Gesundheit.   Labore
Dies betrifft z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Hotels, Wohngebäude,    
Campingplätze, Schulen usw. Anzeigeformular siehe Seitenrand    
     
     
Untersuchungspflicht auf Legionellen    
     
Die Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht für Anlagen, die    
     
 * Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen    
    Tätigkeit abgeben    
 * über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen    
    verfügen und    
 * eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung besitzen    
     
     
Wer entnimmt die Probe    
     
Für die Untersuchung auf Legionellen ist ein nach TrinwV gelistetes    
Labor zu beauftragen. Eine Liste der Trinkwasserlabore siehe    
Seitenrand. Die Kosten der Untersuchen trägt der Betreiber.    
     
     
Wo wird Die Probe entnommen?    
     
Für die Untersuchung ist jeweils am Aus und Eintritt der Erwärmungs-    
einheit jährlich eine Probe zu entnehmen. Zusätzlich sind alle Steige-    
stränge an der jeweils ungünstigsten Stelle zu beproben. Die    
ungünstigste Stelle ist dabei die von der Erwärmungseinheit am    
weitesten entfernt oder die am seltensten genutzte Entnahmestelle.    
     
Soweit nicht vorhanden müssen geeignete Probenahmestellen    
eingerichtet werden.    
     
     
Untersuchungsergebnisse    
     
Das Untersuchungsergebnis ist dem Amt für Gesundheit innerhalb von    
14 Tagen elektronisch zu übermitteln. Wir empfehlen, das dies die    
Untersuchungsstelle für den Betreiber übernimmt.    
     
     
Welcher Wert ist einzuhalten?    
     
Für Legionellen wurde ein Technischer Maßnahmenwert von 100 KBE    
pro 100 ml festgelegt    
     
     
Überschreitung des Technischen Maßnahmewertes    
     
Wird der technische Maßnahmenwert erreicht oder überschritten, so    
ist der Betreiber verpflichtet dies unverzüglich dem Amt für Gesundheit    
mitzuteilen.    
     
Sofern keine akute Gesundheitsschädigung (> 10.000 KBE/100 ml ) zu    
erwarten ist, gilt die Abgabe des Trinkwassers vom Zeitpunkt der    
Meldung bis zur Entscheidung des Amtes für Gesundheit als erlaubt.    
     
Unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen  ist eine    
Ortsbesichtigung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, bei der    
eine Gefährdungsanalyse bzw. Überprüfung der Trinkwasserinstallation    
notwendig ist. Sanitärfachbetriebe bieten einen sogenanannten    
"Trinkwasser-Check an".    
     
     
     
        Frau Opitz und Frau Stern
         
  Kreis Plön Telefon:   04522 / 743 - 465
  Amt für Gesundheit      
  Hamburger Str. 17-18 Fax:   04522 / 743 - 95 -465
  24306 Plön      
    E-Mail:   silvia.opitz@kreis-ploen.de
  Haus C E-Mail:   mona.stern@kreis-ploen.de
  Zi. 330      
         
  Gesundheitsaufsicht     Herr Schneider
  für die Amtsbereiche: Großer Plöner See, Stadt Plön, Preetz, Stadt Preetz, Wankendorf, Schwentinental, Schönkirchen
       
  Kreis Plön Telefon:   04522 / 743 - 387
  Amt für Gesundheit      
  Hamburger Str. 17-18 Fax:   04522 / 743 - 95 - 387
  24306 Plön      
    E-Mail:   joachim.schneider@kreis-ploen.de
  Haus C      
  Zi. 324      
         
  Gesundheitsaufsicht     Herr Frick
  für die Amtsbereiche: Lütjenburg, Schönberg, Selent/Schlesen, Probstei, Laboe, Heikendorf, Mönkeberg
       
  Kreis Plön Telefon:   04522 / 743 - 388
  Amt für Gesundheit      
  Hamburger Str. 17-18 Fax:   04522 / 743 - 95 - 388
  24306 Plön      
    E-Mail:   nico.frick@kreis-ploen.de
  Haus C      
  Zi. 326      
         
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