zurück


Kreis Plön
Amt für Gesundheit

 Startseite

Kontakt

Download

Krisendienst

Stichwortsuche


Kopfläuse

Der Schreck ist meist groß, wenn aus Kindergärten oder Schulen Kopfläuse gemeldet werden oder die eigenen Kinder betroffen sind. Der Befall mit Kopfläusen ist zwar keine schwere Erkrankung, verursacht aber einen starken Juckreiz und ist den Betroffenen meist sehr unangenehm.

  Ansprechpartner
 

Kopfläuse kann jeder bekommen. Es gibt aber keinen Grund sich deswegen zu schämen, denn mit persönlicher Sauberkeit hat ein Kopflausbefall nichts zu tun. Kopfläuse fühlen sich auch auf einem hygienisch gepflegten Kopf sehr wohl und häufiges Haare waschen gibt ggf. nur saubere Läuse. Aber es gibt Möglichkeiten sich vor einer Ansteckung zu schützen, wenn man die Lebensweise dieser Tierchen kennt.

  weitere
Informationen:
   
Checkliste Kopfläuse behandeln
 
Merkblatt Kopfläuse
 
Meldebogen
nach § 34 IfsG
 
Bzga
www.kopflaus.ch
 
RKI
 
 

Erkennen

 

Behandeln

 

Fehler bei der Behandlung

 

Kontrollieren

 

Rat & Hilfe

   

Was sind Kopfläuse und wie erkenne ich sie?

 
Kopfläuse sind etwa 3 mm lange, graue oder hellbraune Insekten, die  weder fliegen noch springen können. . Sie leben auf dem behaarten Kopf von Menschen und ernähren sich von Blut, das sie - nach einem Stich - aus der Kopfhaut saugen. Der Stich bleibt so zunächst unbemerkt, verursacht später jedoch einen lästigen Juckreiz.
Die Läuse vermehren sich über verschiedene Larvenstadien.
Lausweibchen legen täglich mehrere Eier. Diese klebt es direkt oberhalb der Kopfhaut an den Haarschaft. In der Nisse reift die Laus heran. Mit dem Haarwachstum entfernt sich die Nisse dabei von der Kopfhaut. Die Laus schlüpft nach 14 Tagen. Die Nissen sind etwa 1 mm große weißlich glänzende Verdickungen, die sehr fest an den Haarwurzeln sitzen. Im Unterschied zu normalen Hautschuppen lassen sie sich nicht einfach abstreifen oder auswaschen.
 
 
Kopflaus Nissen
   
 

Kopfläuse werden von Mensch zu Mensch übertragen. Sie können weder fliegen noch springen. Allerdings sind sie sehr flink und krabbeln schnell von einem Kopf zum anderen, zum Beispiel, wenn Kinder beim Spielen oder beim Lesen die Köpfe eng zusammenstecken. Kopfläuse können aber auch indirekt durch Gegenstände auf den Menschen übertragen werden, zum Beispiel durch Mützen, Schals und Jacken, die an der Garderobe eng nebeneinander hängen. Aber auch gemeinsam genutzte Haarbürsten, Kopfkissen, Kuscheltiere oder Kopfstützen im Bus oder im Auto können den Läusen als Transferhilfe dienen. Läuse können 2 - 3 Tage ohne Nahrung auf Gegenständen überleben. Spätestens nach dieser Zeit brauchen sie eine Blutmahlzeit und müssen einen neuen menschlichen Wirt gefunden haben.

   
 

Zuerst macht der Läusebefall nur wenig Symptome. Aber der unerkannte Träger kann die Läuse schon weiterverbreiten und deshalb ist es wichtig, den Befall schnell zu entdecken und zu bekämpfen. Sobald aus der Schule, dem Kindergarten oder Ihrem näheren Umfeld Läuse gemeldet werden, sollten Sie Haar und Kopfhaut genau untersuchen, auch wenn bei Ihnen oder Ihren Kindern die Kopfhaut noch nicht juckt. Hierzu wird das Haar Strich für Strich gescheitelt und am besten bei guter Beleuchtung mit einer Leselupe untersucht.

   
 

Der Bereich hinter den Ohren, die Schläfen und der Nacken sind dabei besonders zu beachten, denn hier halten sich die Läuse gerne auf und legen ihre Eier ab.

   
 

Sobald Sie Kopfläuse entdecken, sind Sie nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes zur Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet.

   
 

Wie werde ich die Kopfläuse wieder los?

   
Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen finden, sollten Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem Mittel gegen Kopfläuse durchführen. Zur Kopflausbekämpfung werden verschiedene Mittel angeboten. Die Präparate sind in Apotheken erhältlich und nicht rezeptpflichtig. Die Behandlung ist - wenn die Gebrauchsanweisungen eingehalten werden - weder schmerzhaft noch aufwendig. Sie kann zu Hause durchgeführt werden.    
Da Läuse und deren Entwicklungsstadien bei korrekter Behandlung sicher abgetötet werden, ist eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls nach einer solchen Behandlung nicht mehr zu befürchten. Deshalb können Kinder den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen am Tag nach der Behandlung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts nur dann erforderlich, wenn es sich um einen binnen 4 Wochen wiederholten Kopflausbefall gehandelt hat.    
 
Wenn Kopfläuse festgestellt werden, sollten sich alle Familienmitglieder untersuchen lassen. Eine Behandlung ist aber nur dann angezeigt, wenn wirklich Läuse entdeckt werden.    
 
Säuglinge und Kleinkinder sollten Sie nicht selbstständig behandeln, sondern immer zuerst den Kinderarzt oder Hausarzt fragen.    
 
Auch schwangere Frauen oder Mütter, die noch stillen, sollten sich vor der Behandlung ärztlich beraten lassen.    
 
Wenn sich die Kratzwunden entzündet haben, sollte vor der Behandlung ein Arzt aufgesucht werden.    
 
Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Behandlung erfolgreich war. Tote Nissen können Sie mit einem guten Nissenkamm aus Metall mit engstehenden, abgerundeten Zähnen abkämmen. Wenn Sie Nissen entdecken, die mehr als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, ist das kein Zeichen für einen neuen Befall und kein Grund für eine erneute Behandlung. Die Läuse sind bereits geschlüpft oder abgestorben.    
 
Zusätzlich ist eine Reinigung der Kämme, Haar- und Kleiderbürsten, Fußböden und Polstermöbel erforderlich. Handtücher, Bettwäsche, Kleidung und Plüschtiere sind bei 60° zu waschen. Gegenstände, die nicht so heiß gewaschen werden dürfen, können für 24 Stunden in die Gefriertruhe mit -18°C gelegt werden. Auch Abschließen über eine Woche in einem Plastiksack vernichtet Kopfläuse sicher.    
 

Was kann man falsch machen?

   
Haarwäsche vor der Behandlung mit normalem Shampoo oder Seife: Die Seifenrückstände können den Wirkstoff, der die Läuse abtötet, zerstören. Bei pH-neutralen Shampoos besteht diese Gefahr nicht.    
 
Behandlung bei sehr fettigem Haar: Das Behandlungsmittel löst sich im Fett und steht damit in nicht ausreichender Menge für die Abtötung der Läuse zur Verfügung. Sehr fettige Haare sollten deshalb vor der Behandlung mit einem pH-neutralen Shampoo gewaschen werden.    
 
Das Haar ist bei der Behandlung zu feucht: Der Wirkstoff wird zu stark verdünnt. Auch dann ist die Behandlung nicht erfolgreich.    
 
Die Einwirkzeit des Behandlungsmittels im Haar ist kürzer, als in der Packungsbeilage beschrieben: Das Mittel kann nicht wirken.    
 
Es werden nicht alle Mitglieder einer Lebensgemeinschaft sorgfältig kontrolliert und - falls auch sie von Läusen befallen sind - behandelt: Sie können sich gegenseitig wieder anstecken.    
 
Wenn Textilien, Bettwäsche, Kuscheltiere und Polstermöbel nicht ausreichend gereinigt werden, kann auch hierdurch eine erneute Infektion erfolgen.    
 

Kontrollieren

   
In den ersten Tagen nach der Behandlung am besten täglich Haare und Haaransatz kontrollieren. Nach acht Tagen sollte dann eine weitere sehr gründliche Kontrolle erfolgen. Anschließend sollte noch mehrere Male im Abstand von einer Woche kontrolliert werden.    
 
Bei der Kontrolle sollte sowohl nach lebenden Läusen als auch nach noch lebenden Nissen gesucht werden. Nissen verbleiben nach der Behandlung mit einem Läusemittel im Haar, aber nur lebensfähige Nissen können erneut zu einem Läusebefall führen. Man kann bei guter Beleuchtung mit Hilfe einer Lupe den Zustand der Nissen erkennen: Abgetötete Nissen verfärben sich zwei bis drei Tage nach der Behandlung ins Bräunliche und werden später schwarzbraun; leere Nissen sind weißsilbrig. Nissen, die weißlich bis grautrübe sind, können noch lebensfähig sein.    
 
Wenn Sie Nissen entdecken, die mehr als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, ist das kein Zeichen für einen neuen Befall und kein Grund für eine erneute Behandlung. Die Läuse sind bereits geschlüpft oder abgestorben.    
 

Rat und Hilfe

   
Im Amt für Gesundheit erhalten Sie während der üblichen Öffnungszeiten auch Informationsmaterial über Kopfläuse in verschiedenen Sprachen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner.    
 
 
  Gesundheitsaufsicht     Herr Schneider
  für die Amtsbereiche: Großer Plöner See, Stadt Plön, Preetz, Stadt Preetz, Wankendorf, Schwentinental, Schönkirchen
       
  Kreis Plön Telefon:   04522 / 743 - 387
  Amt für Gesundheit      
  Hamburger Str. 17-18 Fax:   04522 / 743 - 95 - 387
  24306 Plön      
    E-Mail:   joachim.schneider@kreis-ploen.de
  Haus C      
  Zi. 324      
         
  Gesundheitsaufsicht     Herr Frick
  für die Amtsbereiche: Lütjenburg, Schönberg, Selent/Schlesen, Probstei, Laboe, Heikendorf, Mönkeberg
       
  Kreis Plön Telefon:   04522 / 743 - 388
  Amt für Gesundheit      
  Hamburger Str. 17-18 Fax:   04522 / 743 - 95 - 388
  24306 Plön      
    E-Mail:   nico.frick@kreis-ploen.de
  Haus C      
  Zi. 326      
         
 
  Kinder- und jugendärztlicher Dienst   Frau Burmeister
       
  Kreis Plön Telefon:   04522 / 743 - 533
  Amt für Gesundheit      
  Hamburger Str. 17-18 Fax:   04522 / 743 - 95 - 533
  24306 Plön      
    E-Mail:   andrea.burmeister@kreis-ploen.de
  Haus C      
  Zi. 312      
         
 
zurück

nach oben [Unser Kreis] [Verwaltung] [Politik] [Aktuelles] [Links] [Kontakte] [Stichworte]
 
mailto:webmaster@kreis-ploen.de
© 2001, Kreisverwaltung Plön
Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön, Tel.: 04522/743-0, Telefax: 04522/743-492