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Kreis Plön
Amt für Gesundheit

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Infektionsschutz

 

Zu den grundlegenden Aufgaben des Amtes für Gesundheit gehört der Schutz einzelner Personen sowie der gesamten Bevölkerung des Kreises Plön vor Infektionskrankheiten.

Bei der Vorbeugung von Infektionskrankheiten sind u.a. gesunde Lebensmittel und gesundes Trinkwasser, ein ausreichender Impfschutz der Bevölkerung sowie die Information und Beratung von Einzelpersonen, wie diese Ansteckungsgefahren vermeiden können, wichtig.

Wenn akute Infektionen auftreten, muss das Amt für Gesundheit schnell, gründlich und konsequent handeln - manchmal auch mit vorübergehenden Einschränkungen für die Betroffenen. Aber die Gefahr, dass Infizierte andere Mitmenschen anstecken, ist einfach zu groß.

In den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz werden daher eine Reihe von präventiven und überwachenden Aufgaben wahrgenommen.

Ziel ist, das Zusammenleben der Menschen in Gesundheit zu sichern. Diesem Ziel dienen die folgenden Aufgabenbereiche:

 

Aber auch Sie können bei einigen Krankheiten durch Ihr Verhalten wesentlich dazu beitragen, dass Sie sich nicht anstecken bzw. eine Krankheit schnell feststellen und die Ansteckung weiterer Personen vermeiden.
Informationen zu Übertragungswegen von Infektionskrankheiten und Vorbeugungsmaßnahmen erhalten Sie im Amt für Gesundheit unter
( 04522 743 531.

 

Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Das Amt für Gesundheit verfolgt das Auftreten und den Verlauf ansteckender, meldepflichtiger Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten führt es die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung durch und ordnet Schutzmaßnahmen an, die der Unterbrechung von Infektionsketten dienen.

An Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und im Lebensmittelbereich werden besondere gesundheitliche Anforderungen gestellt. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Die nach dem § 43 Infektionsschutzgesetz für im Lebensmittelbereich gewerblich tätiges Personal erforderlichen Belehrungen werden regelmäßig am Dienstagnachmittag und Donnerstagvormittag angeboten. Einen Termin für eine Belehrung erhalten Sie telefonisch unter 04522 / 743 - 393.

Zu den wirksamsten Maßnahmen der Krankheitsverhütung gehören die Schutzimpfungen. Die heutigen Schutzimpfungen sind gut verträglich und bieten wirksamen Schutz. Das Amt für Gesundheit berät Sie in allen Fragen zur Verhütung von Infektionskrankheiten und zu Schutzimpfungen.

 

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Kopfläuse

… weitere Informationen zu Impfungen

Informationen zu Infektionskrankheiten

(Noroviren)

 

 

Hygieneüberwachung

 

Die Einhaltung der Hygienevorschriften in vielen Einrichtungen wird durch das Gesundheitsamt überwacht. Dazu zählen:

 

  • Anlagen der Trinkwasserversorgung -> Trinkwasserhygiene
  • Schwimmbäder und Badegewässer  ->  Badewasser
  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen des Rettungsdienstes
  • ambulante Pflege- und Behandlungseinrichtungen
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Kinder- und Jugendheime
  • Spielplätze
  • Pflegeheime und Einrichtungen für alte Menschen
  • Einrichtungen und Heime für Behinderte
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Schwimmbäder
  • Justizvollzugsanstalten
  • Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens

 

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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gern!

Amt für Gesundheit
    - Kreis Plön -
Heinrich-Rieper-Str. 6
24306 Plön
Tel. 04522 743 531
Fax: 04522 743 467
E-Mail:
gesundheitsamt@kreis-ploen.de

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