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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

   

Eine mündliche und schriftliche Belehrung braucht, wer eine Tätigkeit in Küchen, Restaurants, Cafés, Kantinen und anderen Lebensmittelbetrieben aufnehmen will und dabei mit Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt (Bedarfsgegenstände wie Geschirr, Besteck und andere Arbeits- materialien) in Berührung kommt. Über die Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzsgesetz (IFSG) wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Belehrungen finden in Gruppen und nur zu bestimmten Zeiten statt.

   

Informationen

   


Belehrungen finden zu folgenden Zeiten statt:

 

Dienstag 17.00 Uhr

Donnerstag 10:30 Uhr
 

!!!WICHTIG !!!
 

Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an.

 

Terminvergabe:
 

( 04522 / 743 - 393

  • Die Vorlage eines Lichtbildausweises ist unbedingt erforderlich.

  • Die entstehenden Gebühren in Höhe von 25,- € sind am Tag der Belehrung bar zu entrichten.
   
   
Ansprechpartnerin:  
  Frau Karkowski      
         
  Kreis Plön Telefon:   04522 / 743 - 393
  Amt für Gesundheit      
  Hamburger Str. 17-18 Fax:   04522 / 743 - 95 - 393
  24306 Plön      
    E-Mail:   marita.karkowski@kreis-ploen.de
  Haus C      
  Zi. 322      
         
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