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Rat und Hilfe bei Fragen zum Unterhalt 

Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihres Kindes zu sorgen. Ein Kind hat einen Unterhaltsanspruch, solange es sich nicht selbst unterhalten kann. Lebt das Kind bei nur einem Elternteil, muss der andere Elternteil monatliche Unterhaltsbeträge zahlen. Die Höhe dieser Unterhaltsbeträge richtet sich nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Der Unterhaltsanspruch des Kindes kann gebührenfrei beim Jugendamt oder gebührenpflichtig beim Notar beurkundet werden.

Auf Wunsch berät und unterstützt das Jugendamt den anspruchsberechtigten Elternteil bei der Berechnung der Höhe des Unterhaltes und bei der Durchsetzung des Anspruches. Zusätzlich können junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Berechnung des Unterhaltes unterstützt werden.

Wenn Unterhaltszahlungen für das Kind ausbleiben, können in bestimmten Fällen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragt werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Unterhaltsvorschusskasse im Jugendamt.

Nicht verheiratete Mütter, die nicht in der Lage sind, ihren eigenen Unterhalt sicherzustellen, haben einen eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater des Kindes für die Dauer von 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Dieser Anspruch besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 3 Jahren nach Geburt.
Auf schriftlichen Antrag eines alleinsorgeberechtigten Elternteiles kann beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet werden. Der Beistand kümmert sich um die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Das elterliche Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit durch schriftliche Erklärung beendet werden.

Für weitere Informationen zu diesen Themen und zur Beurkundung stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Amtes für Jugend und Sport gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten ist es sinnvoll, vor Besuch des Jugendamtes telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Sprechzeiten: Mo.- Fr. 09.00 - 12.30 Uhr und Di. 14.30 - 18.00 Uhr

Buchstaben Ansprechpartner/in Telefon
A - E Herr Treu 04522/743-225
F, G, H, J, M Frau Wendelborn 04522/743-516
K, N O, P, St Frau Beer 04522/743-406
Q - S, Sch Frau Prieß-Bartsch 04522/743-346
I, L, T - Z Frau Bierwirth 04522/743-513
     
Unterhaltsvorschuss    
A - G, I, J Frau Walther 04522/743-416
N, P - S, U - Z Frau Friedrich 04522/743-417
H, K - M, O, T Herr Wenn 04522/743-540

Antrag und Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss zum Herunterladen

Fax: 04522/743-401

E-Mail: jugendamt@kreis-ploen.de


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