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Eltern sind verpflichtet, für den
Unterhalt ihres Kindes zu sorgen. Ein Kind hat einen
Unterhaltsanspruch, solange es sich nicht selbst unterhalten kann.
Lebt das Kind bei nur einem Elternteil, muss der andere Elternteil
monatliche Unterhaltsbeträge zahlen. Die Höhe dieser
Unterhaltsbeträge richtet sich nach seinen wirtschaftlichen
Verhältnissen.
Der Unterhaltsanspruch des Kindes kann gebührenfrei beim
Jugendamt oder gebührenpflichtig beim Notar beurkundet werden.
Auf Wunsch berät und unterstützt das
Jugendamt den anspruchsberechtigten Elternteil bei der Berechnung
der Höhe des Unterhaltes und bei der Durchsetzung des Anspruches.
Zusätzlich können junge Volljährige bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres bei der Berechnung des Unterhaltes unterstützt
werden.
Wenn Unterhaltszahlungen für das Kind
ausbleiben, können in bestimmten Fällen Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragt werden. Nähere
Auskünfte dazu erteilt die Unterhaltsvorschusskasse im Jugendamt.
Nicht verheiratete Mütter, die nicht in der
Lage sind, ihren eigenen Unterhalt sicherzustellen, haben einen
eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater des Kindes für
die Dauer von 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt des
Kindes. Dieser Anspruch besteht unter bestimmten Voraussetzungen
auch bis zu 3 Jahren nach Geburt.
Auf schriftlichen Antrag eines alleinsorgeberechtigten
Elternteiles kann beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet
werden. Der Beistand kümmert sich um die Feststellung der
Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
des Kindes. Das elterliche Sorgerecht wird durch die
Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit durch schriftliche Erklärung
beendet werden.
Für weitere Informationen zu diesen Themen und
zur Beurkundung stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Amtes für
Jugend und Sport gerne telefonisch oder persönlich zur
Verfügung.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten ist es sinnvoll, vor Besuch des
Jugendamtes telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Sprechzeiten: Mo.- Fr. 09.00 - 12.30 Uhr und Di. 14.30 - 18.00
Uhr
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Buchstaben |
Ansprechpartner/in |
Telefon |
| A - E |
Herr Treu |
04522/743-225 |
| F, G, H, J, M |
Frau Wendelborn |
04522/743-516 |
| K, N O, P, St |
Frau Beer |
04522/743-406 |
| Q - S, Sch |
Frau Prieß-Bartsch |
04522/743-346 |
| I, L, T - Z |
Frau Bierwirth |
04522/743-513 |
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Unterhaltsvorschuss |
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A - G, I, J |
Frau Walther |
04522/743-416 |
| N, P - S, U - Z |
Frau Friedrich |
04522/743-417 |
| H, K - M, O, T |
Herr Wenn |
04522/743-540 |
Antrag und
Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss zum Herunterladen |
Fax: 04522/743-401
E-Mail: jugendamt@kreis-ploen.de
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