|
Noch immer ist die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung ein
zentrales
Thema.
Kindertageseinrichtungen nehmen noch nicht überall Kinder unter drei
Jahren auf
und haben besonders in ländlichen Gegenden häufig Öffnungszeiten,
die nicht unbedingt
den Bedürfnissen Berufstätiger entsprechen (siehe auch
Kindertageseinrichtungen im Kreis Plön)
Eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung kann
die Betreuung durch eine Tagespflegeperson sein.
Kindertagespflege ist ein flexibles Angebot, bei dem Kinder in einer
familienähnlichen, überschaubaren Atmosphäre von einer festen
Bezugsperson betreut und gefördert wird.
Kindertagespflege kann sowohl im Haushalt der Eltern als auch im
Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden. Wer bei sich Zuhause
Kinder betreuen möchte, benötigt dazu gemäß § 43 SGB VIII in der Regel
die Erlaubnis des Jugendamtes. Näheres zu den Voraussetzungen und zum
Erlaubnisverfahren erfahren Interessierte bei der Fachberatung für
Kindertagespflege des Amtes für Jugend und Sport des Kreises Plön.
Eine Broschüre als PDF-Datei mit detaillierten
Informationen und Tipps für Eltern und Tagespflegepersonen wird zur
Zeit gerade überarbeitet.
Viele gute und wichtige Hinweise gibt es aber
auch unter:
www.handbuch-kindertagespflege.de
www.bundesverband-kindertagespflege.de
www.familien-wegweiser.de
Wer Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter
hat, kann sich im Vorwege auch den Fragebogen zur
Erlaubniserteilung herunterladen.
Wenn Sie eine Tagespflegeperson suchen, wenden Sie
sich bitte ebenfalls an die Fachberatung für Kindertagespflege des
Amtes für Jugend und Sport.
Hier erhalten Sie auch Informationen zu den Möglichkeiten der
Bezuschussung der Kinder-tagespflege. Entsprechende Anträge, die bei
der Amtsverwaltung bzw. Stadtverwaltung einzureichen sind, finden Sie
hier: Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege. |