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X = Mit diesem Zeichen gekennzeichnete Verbote oder zeitliche
Begrenzungen werden durch die Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungs-beauftragten Person aufgehoben. (Die Altersbegrenzung der Filme bleibt
davon unberührt.) Zusätzlich steht hier eine Übersicht der Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) zum Download bereit (---> Download).
Weitere Einzelheiten können in den vorliegenden "Jugendschutz - Gewusst
wie" Broschüren eingesehen werden. Diese liegen
hier als pdf-Datei vor: Die Broschüren für Einzelhandel, Gaststätten und Familie können
zusätzlich in Heftform angefordert werden. Die Personenberechtigten (i.d.R. die Eltern) haben in mehreren
Situationen die Möglichkeit, eine/n Erziehungsbeauftragten zu benennen.
Ein Beispiel für den schriftlichen Erziehungsauftrag steht hier zum Download bereit.
Ansprechpartner im Amt für Jugend und Sport, Haus C, Zimmer 134:
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