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Jugendhilfeplanung ist eine im Kinder- und Jugendhilfegesetz
vorgeschriebene Pflichtaufgabe, die gemeinsam von den
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (den Jugendämtern) und den
freien Trägern der Jugendhilfe (den Wohlfahrtsverbänden,
Kirchen, privaten Trägern etc.) durchzuführen ist.
Die Jugendhilfeplanung soll dazu dienen, dass die Maßnahmen und
Hilfen des Jugendamtes ständig verändert und angepasst werden,
damit sie den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern,
Jugendlichen und Eltern entsprechen.
Die Planungsverantwortung für die Jugendhilfeplanung liegt beim
örtlich zuständigen Jugendamt, das in enger Abstimmung mit dem
Jugendhilfeausschuss die Planungsinhalte festlegt.
Im Kreis Plön wird seit 1995 eine systematische
Jugendhilfeplanung durchgeführt. Zum Planungsbeginn sind
notwendige Basisdaten als Planungsgrundlage zusammengestellt
worden, die in Abständen fortgeschrieben werden
(Sozialraumanalyse, Bestandserhebung).
Im Planungsverlauf werden außerhalb des Jugendamtes regionale
Beteiligungsprojekte mit Kindern, Jugendlichen und Eltern
durchgeführt. Innerhalb des Jugendamtes, im Allgemeinen Sozialen
Dienst, arbeitet die Jugendhilfeplanung daran mit, dass
Beratungskonzepte und Arbeitsgrundsätze weiterentwickelt werden.
Die wechselnden Aufgabenschwerpunkte der Jugendhilfeplanung
werden innerhalb des Jugendamtes, mit dem Jugendhilfeausschuss und
der Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe abgestimmt. Alle
Ergebnisse sind öffentlich und können - soweit sie schriftlich
aufbereitet sind - im Amt für Jugend und Sport bestellt werden.
Ansprechpartner für den Bereich Jugendhilfeplanung sind:
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