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Sprechzeiten
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Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
 

Verena Bretschneider Tz (21110)

  Tel: (04522) 743 365
Fax: (04522) 743 95 365

Verena Bretschneider

Allgemeine soziale Angelegenheiten und Hilfe zur Pflege
 

Bildungs- und Teilhabepaket

Ab dem 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung- und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

 Folgende Teilhabeleistungen stehen zur Verfügung:

Eintägige und mehrtägige Schulausflüge/Ausflüge

Persönlicher Schulbedarf

Schülerbeförderung

Lernförderung

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

 

Wer bekommt die Leistung und an wen muss ich mich wenden:

 

Die Leistungen können ab sofort beantragt werden.

Für den Zeitraum vom 1.1.2011 bis 31.5.2011 müssen die Anträge bis zum 30.6.2011 gestellt sein, damit rückwirkende Leistungen gewährt werden können. Nachweise, dass bereits Aufwendungen zur Deckung des Bedarfs entstanden sind, sind vorzulegen.  

Sie erhalten den entsprechenden Antrag im örtlich zuständigen Jobcenter (für SGB II-Bezieher und erwerbsfähige Personen) oder in der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde- oder Amtsverwaltung (für Empfänger von Kindergeldzuschlag oder Wohngeld).

 

Die Anträge für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten Sie auch hier.

 

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