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Bildungs- und Teilhabepaket
Ab dem 01.01.2011 werden bei
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem
monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung-
und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
berücksichtigt.
Folgende
Teilhabeleistungen stehen zur Verfügung:
Eintägige und mehrtägige Schulausflüge/Ausflüge
Persönlicher Schulbedarf
Schülerbeförderung
Lernförderung
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Wer bekommt
die Leistung und an wen muss ich mich wenden:
Die Leistungen können ab sofort beantragt werden.
Für den Zeitraum vom 1.1.2011 bis 31.5.2011 müssen
die Anträge bis zum 30.6.2011 gestellt sein, damit rückwirkende
Leistungen gewährt werden können. Nachweise, dass bereits
Aufwendungen zur Deckung des Bedarfs entstanden sind, sind
vorzulegen.
Sie erhalten den entsprechenden Antrag im örtlich
zuständigen Jobcenter (für SGB II-Bezieher und erwerbsfähige
Personen) oder in der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde- oder
Amtsverwaltung (für Empfänger von Kindergeldzuschlag oder
Wohngeld).
Die Anträge für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes
erhalten Sie auch hier. |