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Vertriebenenamt
Zu den Aufgaben des
Sachgebietes gehören insbesondere die Durchführung des
Bundesvertriebenengesetzes und des Häftlingshilfegesetzes.
Zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes gehört u.a. die
erstmalige Aufnahme und Unterbringung der Spätaussiedler/-innen.
Diese werden aufgrund des Landesaufnahmegesetzes in Verbindung mit
dem Wohnortzuweisungsgesetz dem Kreis
Plön nach einer Aufnahmequote zugewiesen. Der Kreis Plön regelt
die weitere Verteilung auf die Städte, Ämter und amtsfreien
Gemeinden, die für die Unterbringung sorgen und die Sozialhilfe
zahlen.
In Absprache mit anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen wird
auf eine zügige Eingliederung hingewiesen.
Nach erfolgter Aufnahme der Spätaussiedler/-innen
und deren Familienangehörigen folgt das förmliche
Antragsverfahren zwecks Feststellung der Eigenschaft als Spätaussiedler/-in oder
zur Leistungsberechtigung für Ehegatten und Abkömmlinge sowie
die Gewährung von Eingliederungshilfen.
Für ehemals politisch Verfolgte
aus den Vertreibungsgebieten und der ehemaligen DDR wird das Bescheinigungsverfahren über erlittenen Gewahrsam
durchgeführt.
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