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Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 Uhr
Di. 14.30 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Hendrik Schwinghammer (2111), Vertriebenenamt
Allgemeine soziale Angelegenheiten und Hilfe zur Pflege


Tel: 04522/743 352

Fax: 04522/743 95 352

E-Mail: Hendrik Schwinghammer

 

     
Vertriebenenamt


Zu den Aufgaben des Sachgebietes gehören insbesondere die Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes und des Häftlingshilfegesetzes.

Zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes gehört u.a. die erstmalige Aufnahme und Unterbringung der Spätaussiedler/-innen. Diese werden aufgrund des Landesaufnahmegesetzes in Verbindung mit dem Wohnortzuweisungsgesetz dem Kreis Plön nach einer Aufnahmequote zugewiesen. Der Kreis Plön regelt die weitere Verteilung auf die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden, die für die Unterbringung sorgen und die Sozialhilfe zahlen.

In Absprache mit anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen wird auf eine zügige Eingliederung hingewiesen.

Nach erfolgter Aufnahme der Spätaussiedler/-innen und deren Familienangehörigen folgt das förmliche Antragsverfahren zwecks Feststellung der Eigenschaft als Spätaussiedler/-in oder zur Leistungsberechtigung für Ehegatten und Abkömmlinge sowie die Gewährung von Eingliederungshilfen.

Für ehemals politisch Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten und der ehemaligen DDR wird das Bescheinigungsverfahren über erlittenen Gewahrsam durchgeführt.

 

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