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Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr
Di. 14.30 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Hendrik Schwinghammer (2111), Vertriebenenamt
Allgemeine soziale Angelegenheiten und Hilfe zur Pflege


Tel: 04522/743 352

Fax: 04522/743 95 352

E-Mail: Hendrik Schwinghammer

 

     
 

Vertriebenenamt

Aufgabe dieses Sachgebietes ist insbesondere die Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes und des Häftlingshilfegesetzes.

Zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes gehört u.a. die erstmalige Aufnahme und Unterbringung der Spätaussiedler/-innen. Diese werden aufgrund des Landesaufnahmegesetzes in Verbindung mit der Ausländer- und Aufnahmeverordnung dem Kreis Plön nach einer Aufnahmequote zugewiesen. Der Kreis Plön regelt die weitere Verteilung auf die Städte, Ämter und die amtsfreie Gemeinde, die für die Unterbringung sorgen. Es wird dabei stets versucht, den Wünschen der Spätaussiedler gerecht zu werden.

In Absprache mit anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen wird auf eine zügige Eingliederung hingewiesen.

Nach erfolgter Aufnahme der Spätaussiedler/-innen und deren Familienangehörigen folgt das förmliche Antragsverfahren zwecks Feststellung der Eigenschaft als Spätaussiedler/-in. Für dieses Verfahren, sowie für die Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigungen, ist seit dem 01.05.2005 das Bundesverwaltungsamt zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Für ehemals politisch Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten und der ehemaligen DDR wird auf Ersuchen anderer Behörden das Bescheinigungsverfahren nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz über erlittenen Gewahrsam durchgeführt.

Die Aufgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz werden gemäß der Landesverordnung zur Bestimmung von zuständigen Behörden nach dem Lastenausgleichsgesetz von der Stadt Neumünster für den Kreis Plön wahrgenommen.

 

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