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Vertriebenenamt
Aufgabe dieses Sachgebietes
ist insbesondere die Durchführung des
Bundesvertriebenengesetzes und des
Häftlingshilfegesetzes.
Zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes gehört u.a. die
erstmalige Aufnahme und Unterbringung der Spätaussiedler/-innen.
Diese werden aufgrund des
Landesaufnahmegesetzes
in Verbindung mit der
Ausländer- und Aufnahmeverordnung
dem Kreis Plön nach einer
Aufnahmequote zugewiesen. Der Kreis Plön regelt die weitere
Verteilung auf die Städte, Ämter und die amtsfreie Gemeinde, die
für die Unterbringung sorgen. Es wird dabei stets versucht, den
Wünschen der Spätaussiedler gerecht zu werden.
In Absprache mit anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen wird
auf eine zügige Eingliederung hingewiesen.
Nach erfolgter Aufnahme der
Spätaussiedler/-innen und deren Familienangehörigen folgt das
förmliche Antragsverfahren zwecks Feststellung der Eigenschaft als
Spätaussiedler/-in. Für dieses Verfahren, sowie für die
Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigungen, ist seit dem
01.05.2005 das Bundesverwaltungsamt zuständig. Weitere
Informationen erhalten Sie
hier.
Für ehemals politisch Verfolgte
aus den Vertreibungsgebieten und der ehemaligen DDR wird auf
Ersuchen anderer Behörden das Bescheinigungsverfahren nach § 10
Abs. 4 Häftlingshilfegesetz über erlittenen Gewahrsam
durchgeführt.
Die Aufgaben nach dem
Lastenausgleichsgesetz werden gemäß der
Landesverordnung zur Bestimmung von zuständigen Behörden nach dem
Lastenausgleichsgesetz von der Stadt Neumünster für den Kreis
Plön wahrgenommen. |