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Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 Uhr
Di. 14.30 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Wolfgang Mengel (2110) 
Allgemeine soziale Angelegenheiten und Hilfe zur Pflege


Tel: 04522/743 282

Fax: 04522/743 95 282

E-Mail: Wolfgang Mengel

 

     
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind Asylbewerber/-innen und diesen gleichgestellte Personen. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen im wesentlichen sog. Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft etc.), einen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse sowie die Übernahme von Krankenbehandlungskosten.

Das Amt für Soziales des Kreises Plön entscheidet direkt über die Gewährung 
all dieser Leistungen, solange der/die Anspruchsberechtigte zentral in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist.

Diese Aufgabe wird in Bezug auf dezentral im Kreisgebiet untergebrachte Anspruchsberechtigte von den Städten, Gemeinden und Ämtern wahrgenommen; Ausnahme: stationäre Krankenbehandlungen, diese sind 
auch bei dezentral untergebrachten Anspruchsberechtigten direkt beim Amt für Soziales des Kreises Plön zu beantragen.

Die Betreuung aller Asylbewerber/-innen wird durch die Abteilung Asylbewerberbetreuung vorgenommen.

        

 

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