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Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind
Asylbewerber/-innen und diesen gleichgestellte Personen. Die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen im
wesentlichen sog. Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft etc.),
einen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse sowie die
Übernahme von Krankenbehandlungskosten.
Das Amt für Soziales des
Kreises Plön entscheidet direkt über die Gewährung
all
dieser Leistungen, solange der/die Anspruchsberechtigte zentral
in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist.
Diese Aufgabe wird in Bezug auf dezentral
im Kreisgebiet untergebrachte Anspruchsberechtigte von den Städten,
Gemeinden und Ämtern wahrgenommen; Ausnahme: stationäre
Krankenbehandlungen, diese sind
auch bei dezentral
untergebrachten Anspruchsberechtigten direkt beim Amt für
Soziales des
Kreises Plön zu beantragen.
Die
Betreuung aller Asylbewerber/-innen wird durch die Abteilung
Asylbewerberbetreuung vorgenommen.
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