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Antragsunterlagen erhalten Sie
hier.
Eingliederungshilfe für Kinder
und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach
dem
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), wenn sie nicht nur
vorübergehend geistig, körperlich oder mehrfach behindert oder von
einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die Eingliederungshilfe hat das Ziel:
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eine drohende Behinderung zu verhüten
-
eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu
beseitigen oder zu mildern und
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Menschen mit Behinderungen möglichst weitgehend in
die Gesellschaft einzugliedern.
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Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Kindern
und Jugendlichen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu
ermöglichen.
Zu den Leistungen der
Eingliederungshilfe gehören insbesondere:
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Ambulante
heilpädagogische Frühförderung
für Kinder
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Einzelintegration im Regelkindergarten
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Teilstationäre
Betreuung in Kindertagesstätten mit integrativen Kindergartengruppen
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Teilstationäre
Betreuung in Kindertagesstätten mit heilpädagogischen Kleingruppen
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Betreuung schwerstbehinderter Kinder in einer
integrativen Schule oder Förderschule
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Ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen zur
Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung
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Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht
abschließend, sondern nur beispielhaft ist.
Voraussetzungen
Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung.
Sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen
Sozialleistungsträgern (z.B.
Krankenkassen, ) bestehen. Die Krankenkassen erbringen u.a.
Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie als vorrangige Leistungen.
Leistungen nach dem
SGB XII
sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen. Ausnahmen
hiervon gibt es beispielsweise bei der Frühförderung, die
grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für
Soziales beraten gerne über die Anspruchsvoraussetzungen und die zu
beachtenden Verfahrensabläufe.
Weitere
Informationen erhalten Sie auch in dem
Flyer zur
Eingliederungshilfe für Kinder im Vorschulalter. (pdf-Datei, 44 KB)
Die Leistungen können Sie mit dem entsprechenden
Antrag bei uns
beantragen.
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