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Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 Uhr
Di. 14.30 - 18.00 Uhr  (gilt nicht für Tz.)
und nach Vereinbarung  

Beratung und Hilfen für Menschen mit Behinderung erhalten Sie unter:

Tel: (04522) 743 643

Fax: (04522) 743 359

E-Mail: Team Eingliederungshilfe

oder direkt bei dem für Sie zuständigen Ansprechpartner                                                          

Jens Dejako  (210)

Eingliederungshilfe für Volljährige Buchstabe
A -Bl
Tel: (04522) 743 382
Fax: (04522) 743 95 382

Jens Dejako

Marina Schmoldt (Tz.) (2102)

Eingliederungshilfe für Volljährige

Buchstabe

Bo-F, I

Tel: (04522) 743 556

Fax: (04522) 743 95 556

Marina Schmoldt

Hendrik Neukirchen (2103)

Eingliederungshilfe für Volljährige

Buchstabe
G, H, P, U-Z

Tel: (04522) 743 557
Fax: (04522) 743 95 557

Hendrik Neukirchen

Jördis Keller (2100)

Eingliederungshilfe für Volljährige

Buchstabe
J-O

Tel: (04522) 743 496
Fax: (04522) 743 95 496

Jördis Keller

Marian Weber (2101)

Eingliederungshilfe für Volljährige

Buchstabe
Q-T

Tel: (04522) 743 318
Fax: (04522) 743 95 318

Marian Weber

Sigrid Nupnau (2104)

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Buchstabe

A - M

Tel: (04522) 743 368
Fax: (04522) 743 95 368

Sigrid Nupnau

Christine Hopp (2105)

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Buchstabe

N-Z

Tel: (04522) 743 313
Fax: (04522) 743 95 313

Christine Hopp

 

Hilfen für Menschen mit Behinderung

 

Eingliederungshilfe 

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist, eine drohende Behinderung zu verhüten, oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII nachrangig sind; d.h., Sie müssen zunächst Leistungen anderer vorrangig Verpflichteter wie z.B. andere Rehabilitationsträger (Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger, etc.) in Anspruch nehmen.

Viele Hilfearten der Eingliederungshilfe werden nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales beraten gerne über die Anspruchsvoraussetzungen und die zu beachtenden Verfahrensabläufe.

Weitere Informationen erhalten Sie auch in dem Flyer zur Eingliederungshilfe.(pdf-Datei, 72 KB): Flyer zur Eingliederungshilfe

Der Kreis Plön verfügt für weite Teile der Eingliederungshilfe über ein Hilfeplanverfahren. Die Hilfeplaner dienen Ihnen als erste Ansprechpartner.
 

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