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Der Kreis bestimmt durch Satzung, welche Kosten der Schülerbeförderung anerkannt werden können. Die gültige Schülerbeförderungssatzung des Kreises Plön können Sie sich hier herunterladen. Die Satzung begründet keine Ansprüche der Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler gegen den Träger der Schülerbeförderung. Sie regelt die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, der Jahrgangsstufen 5 - 10 der weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie der Förderzentren mit Wohnsitz im Kreis Plön zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der besuchten Schule. Träger der Schülerbeförderung sind für:
Die Kostenübernahme muss bei dem zuständigen Träger der Schülerbeförderung beantragt werden. Der Schulbesuch muss von der Schule auf dem Antrag bestätigt werden! |
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