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Finanzielles (Förderungsmöglichkeiten):


Das Denkmalschutzgesetz sieht nicht vor, dass Förderungsmittel für Kulturdenkmale zur Verfügung gestellt werden müssen.

Der Kreis Plön beteiligt sich trotzdem mit begrenzten Mitteln an der Förderung von Kulturdenkmalen.

Auch im Rahmen der Dorfentwicklung beteiligt sich der Kreis Plön u.a. an der Förderung von Kulturdenkmalen.

 


Anträge auf Förderung sind bei den Gemeinden zu stellen, in denen ein Dorfentwicklungsprogramm realisiert werden soll. Baufachliche Fragen im Rahmen von Dorfentwicklungsmaßnahmen (Privatmaßnahmen) beantwortet die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Plön.

Steuererleichterungen für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer erhalten Sie auf Antrag beim Landesamt für Denkmalpflege. Erster Ansprechpartner ist grundsätzlich die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Plön.

 

Förderungsmittel an Kulturdenkmalen werden im weiteren durch folgende Stellen vergeben:

Landesamt für Denkmalpflege,

Wall 74 ,
24103 Kiel


Tel: 0431 -9067 120
Fax: 0431 -9067 246
E-Mail: denkmalamt.sh@t-online.de


Denkmalfonds Schleswig-Holstein e.V. ,

Postfach 1864, 
24103 Kiel


Tel: 0431 -91446
www.schleswig-holstein.de


Stiftung Schleswig-Holsteinische Landschaft,

Martensdamm 2,
24103 Kiel


Tel: 0431 -97438 -0
Fax: 0431 -97438 -13
Ansprechpartner: 
Brar C. Roeloffs: Tel. und Fax: 04347/3776

Deutsche Stiftung Denkmalschutz,

Koblenzer Straße 75,
53177 Bonn


Tel: 0228 -95738 -41
Fax: 0228 -95738 -28
www.denkmalschutz.de

Ansprechpartner 

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