Das Denkmalschutzgesetz sieht nicht vor,
dass Förderungsmittel für Kulturdenkmale zur Verfügung gestellt werden
müssen.
Der Kreis Plön beteiligt sich
trotzdem mit begrenzten Mitteln an der Förderung von Kulturdenkmalen.
Auch im Rahmen der Dorfentwicklung
beteiligt sich der Kreis Plön u.a. an der Förderung von
Kulturdenkmalen.
Anträge auf Förderung sind bei den
Gemeinden zu stellen, in denen ein Dorfentwicklungsprogramm realisiert
werden soll. Baufachliche Fragen im Rahmen von Dorfentwicklungsmaßnahmen
(Privatmaßnahmen) beantwortet die Untere Denkmalschutzbehörde des
Kreises Plön.
Steuererleichterungen für
Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer
erhalten Sie auf Antrag beim Landesamt für Denkmalpflege. Erster
Ansprechpartner ist grundsätzlich die Untere Denkmalschutzbehörde des
Kreises Plön.
Förderungsmittel an Kulturdenkmalen werden
im weiteren durch folgende Stellen vergeben: